08.05.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzgericht bestätigt die Sanierung des Rohrleitungsbauers Schwiercz GmbH

Insolvenzverfahren Schwiercz GmbH

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat erwartungsgemäß den Insolvenzplan bestätigt, mit dem der Rohrleitungsbauer Schwiercz GmbH saniert wird.


Dies bestätigte der von dem Insolvenzgericht eingesetzte Sachwalter, Rechtsan-walt Joachim Voigt-Salus aus Leipzig. Bereits am 21.04.2017 haben die Gläubiger den Insolvenzplan einstimmig angenommen. Der Insolvenzplan sieht die Fortführung des Unternehmens und eine Quotenzahlung an die Gläubiger vor, die rund viermal höher als bei einer Regelabwicklung ausfällt. Mit dem Plan sollen neben der Schwiercz GmbH auch zwei weitere Konzerngesellschaften, die vom Insolvenzverfahren nicht unmittelbar betroffen waren, langfristig stabilisiert werden.

Die Schwiercz GmbH hatte Ende August 2016 ein Insolvenzverfahren beantragen müssen, nachdem aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen der Markt für Biogasanlagen eingebrochen war.


Die Schwiercz GmbH hatte am Standort Dessau-Roßlau Biogasanlagen hergestellt, wobei sich der zweite Standort in Kloster Lehnin/OT Rietz bei Brandenburg an der Havel mit erdverlegtem Rohrleitungsbau beschäftigt. Ziel des in Eigenverwaltung durchgeführten Verfahrens war es, neben einer leistungswirtschaftlichen Sanierung auch eine finanzwirtschaftliche Restrukturierung einzuleiten. Der Standort Dessau musste in dem Zuge deutlich verkleinert werden, was mit Hilfe der insolvenzrechtli-chen Sanierungswerkzeuge zügig umgesetzt werden konnte.  

 

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau stellte dem Unternehmen den Sanierungsexperten Joachim Voigt-Salus als Sachwalter zur Seite. Er überwachte das Sanierungsverfahren, musste aber insbesondere in der Anfangszeit auch in den operativen Geschäftsbetrieb unterstützend eingreifen. "Gerade am Anfang des Verfahrens bestehen naturgemäß auf Seiten von Lieferanten und Kunden erhebliche Unsi-cherheiten, sodass auch der Sachwalter als offiziell vom Gericht bestellte Person vertrauensbildend unterstützen muss. Das entspricht zwar nicht dem gesetzgeberischen Leitbild eines Sachwalters ist aber in der Praxis für die Sanierung eines Unternehmens im Eigenverwaltungsverfahren unerlässlich." so Voigt-Salus. "Insofern geht das gesetzgeberische Leitbild des Sachwalters als weitestgehend passiver Überwacher manchmal an der Realität vorbei."

 

Gemeinsam haben die Geschäftsführung und der Sachwalter die hww Unternehmensberater GmbH beauftragt, die Sanierung zu unterstützen. Den Insolvenzplan arbeitete Rechtsanwalt Kai Delitt der gleichnamigen Rechtsanwaltssozietät hww aus.

 

Die gemeinsamen Anstrengungen haben sich jedoch gelohnt, weil das Unternehmen nunmehr wieder in eine gesicherte Zukunft blicken kann. "Unterstrichen wird dies auch dadurch, dass langfristige Rahmenverträge mit öffentlichen Auftraggebern trotz des laufenden Insolvenzverfahrens verlängert wurden", erläutert Michael Hofmann von der hww Unternehmensberater GmbH, der das Eigenver-waltungsverfahren als spezialbevollmächtigter CRO der Schwiercz GmbH maßgeblich begleitete und steuerte. "Das unterstreicht auch das Vertrauen des Marktes, das dem insolvenzrechtlichen Instru-ment der Eigenverwaltung mittlerweile entgegen gebracht wird", so Hofmann weiter.

 

 

Von den 53 Arbeitsplätzen konnte der überwiegende Teil erhalten bleiben.


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