13.04.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Rudolf Wöhrl AG reicht Insolvenzplan bei Gericht ein

BFH-Urteil wirkt sich direkt auf insolvente Wöhrl aus

Abschlagzahlung am 30. Juni 2017 in Höhe von 7,5% für Insolvenzgläubiger geplant


Im laufenden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung hat der Vorstand der Rudolf Wöhrl AG, Nürnberg, mit Zustimmung des Sachwalters Rechtsanwalt Volker Böhm beim Amtsgericht Nürnberg den Insolvenzplan eingereicht. Der Insolvenzplan definiert die noch auszuführenden Verfahrensschritte für den Verkauf der operativen Geschäftsaktivitäten an den Investor Herrn Christian Greiner und die zügige Liquidation der Altgesellschaft. Vorgesehen ist, dass die Gläubiger am 26. April 2017 in einer gerichtlich festzusetzenden Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan abstimmen. Der rechtliche Übergang der Geschäftsaktivitäten auf den Investor ist unverändert zum 30. April/1.Mai 2017 vorgesehen.

Der Insolvenzplan sieht eine Abschlagszahlung an alle Insolvenzgläubiger, einschließlich der Gläubiger der von der Gesellschaft begebenen Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1R0YA4 / WKN A1R0YA), in Höhe von 7,5 % ihrer Forderungen zum 30. Juni 2017 vor. Die Schlussverteilung erfolgt nach Abschluss aller Verfahrensschritte.


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