Rudolf Wöhrl AG reicht Insolvenzplan bei Gericht ein
Abschlagzahlung am 30. Juni 2017 in Höhe von 7,5% für Insolvenzgläubiger geplant
Im laufenden
Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung hat der Vorstand der Rudolf Wöhrl
AG, Nürnberg, mit Zustimmung des Sachwalters Rechtsanwalt Volker Böhm
beim Amtsgericht Nürnberg den Insolvenzplan eingereicht. Der
Insolvenzplan definiert die noch auszuführenden Verfahrensschritte für
den Verkauf der operativen Geschäftsaktivitäten an den Investor Herrn
Christian Greiner und die zügige Liquidation der Altgesellschaft.
Vorgesehen ist, dass die Gläubiger am 26. April 2017 in einer
gerichtlich festzusetzenden Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan
abstimmen. Der rechtliche Übergang der Geschäftsaktivitäten auf den
Investor ist unverändert zum 30. April/1.Mai 2017 vorgesehen.
Der Insolvenzplan sieht eine Abschlagszahlung an alle Insolvenzgläubiger, einschließlich der Gläubiger der von der Gesellschaft begebenen Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1R0YA4 / WKN A1R0YA), in Höhe von 7,5 % ihrer Forderungen zum 30. Juni 2017 vor. Die Schlussverteilung erfolgt nach Abschluss aller Verfahrensschritte.
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