17.10.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Saatguthersteller Strube GmbH & Co. KG will sich über Schutzschirmverfahren neu aufstellen

Strube im Insolvenz-Schutzschirmverfahren

Grund sind Rechtsstreitigkeiten mit einem ehemaligen Kooperationspartner aus Belgien, der per Schiedsspruch in seinem Heimatland eine hohe, rechtlich jedoch strittige Zahlungsverpflichtung sowie nicht näher definierbare Herausgabeansprüche erwirkt hat


Die Geschäftsführung des Saatgutherstellers Strube GmbH & Co. KG hat am 12. Oktober beim zuständigen Amtsgericht in Wolfsburg einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht hat diesem Antrag stattgegeben und Arndt Geiwitz von der bundesweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzlei Schneider Geiwitz und Partner zum vorläufigen Sachwalter bestellt.  

Die Geschäftsführer von Strube bleiben in voller Verantwortung für das operative Geschäft. Aufgrund der aktuellen Situation wurde Rechtsanwalt Sebastian Rudow, Sanierungsexperte der Kanzlei Wellensiek Rechtsanwälte, zusätzlich in die Geschäftsführung bestellt.

Der Antrag auf ein Schutzschirmverfahren war notwendig geworden, da sich Strube nach langen Auseinandersetzungen von seinem langjährigen Kooperationspartner aus Belgien getrennt hat. Der Trennungsprozess führte zu einem Schiedsverfahren in Belgien mit einem Mitte 2015 gesprochenen vorläufigen Schiedsspruch, der Strube mit einer hohen, rechtlich jedoch strittigen Zahlungsverpflichtung sowie nicht näher definierbare Herausgabeansprüche belegte. Dies hat Strube nicht akzeptiert, da nach Ansicht der Rechtsberater der vorläufige Schiedsspruch zwingend aufgehoben werden muss. Strube reichte deshalb noch 2015 in Belgien eine Aufhebungsklage ein. Dieses Klageverfahren läuft noch.

Ungeachtet der rechtlichen Bewertung drohte nun auf der Grundlage des vorläufigen Schiedsspruchs die Vollstreckung in Deutschland. Zuletzt aufgenommene Gespräche, in denen das Unternehmen Strube für seinen ehemaligen Kooperationspartner völlige Transparenz angeboten sowie ein finales, sehr weit gehendes Vergleichsangebot unterbreitet hat, verliefen ohne Ergebnis.

 

Das Verfahren hat keine Auswirkungen auf das operative Geschäft der Strube GmbH & Co. KG. Der Geschäftsbetrieb läuft ohne Einschränkungen weiter. Das Unternehmen ist weiterhin für seine Kunden mit gewohnter Qualität und bekanntem Service am Markt tätig. Die Auslieferungen für die kommende Aussaat werden planmäßig stattfinden. Andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe sind nicht von dem Antrag betroffen.

Obwohl das operative Geschäft von Strube gesund ist und die Produkte nicht zuletzt aufgrund der sehr guten Entwicklungs- und Zuchtaktivitäten qualitativ gefragt sind, wäre die Strube GmbH & Co. KG durch eine mögliche Vollstreckung insolvenzreif.

Mit dem eingeleiteten Schutzschirmverfahren ist Strube vor den streitigen Ansprüchen des ehemaligen Kooperationspartners geschützt. Vollstreckungsbescheide, die aufgrund des in hohem Maße streitigen belgischen Schiedsspruches erlangt würden, können nicht vollzogen werden. Strube hält sich auf diese Weise mehrere Optionen offen, um als eigenständiges Unternehmen weiter am Markt zu agieren.

 





 


Über Strube GmbH & Co. KG
Die Strube GmbH & Co. KG aus Söllingen/Landkreis Helmstedt veredelt und vermarktet international Saatgut für die Landwirtschaft und Industrie. Strube bietet seinen Kunden sowohl leistungsfähige Sorten in herausragender Saatgutqualität als auch fundierte und individuelle Beratungen zum Anbau und zur Verarbeitung des Saatguts. Das Unternehmen erwirtschaftet mit 230 Beschäftigten einen Jahresumsatz von etwa 80 Millionen Euro. Mehr Informationen: www.strube.net


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl