Saatguthersteller Strube GmbH & Co. KG will sich über Schutzschirmverfahren neu aufstellen
Grund sind Rechtsstreitigkeiten mit einem ehemaligen Kooperationspartner aus Belgien, der per Schiedsspruch in seinem Heimatland eine hohe, rechtlich jedoch strittige Zahlungsverpflichtung sowie nicht näher definierbare Herausgabeansprüche erwirkt hat
Die Geschäftsführung des Saatgutherstellers Strube GmbH & Co. KG
hat am 12. Oktober beim zuständigen Amtsgericht in Wolfsburg einen
Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung
gestellt. Das Amtsgericht hat diesem Antrag stattgegeben und Arndt
Geiwitz von der bundesweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und
Rechtsanwaltskanzlei Schneider Geiwitz und Partner zum vorläufigen
Sachwalter bestellt.
Die Geschäftsführer von Strube bleiben in
voller Verantwortung für das operative Geschäft. Aufgrund der aktuellen
Situation wurde Rechtsanwalt Sebastian Rudow, Sanierungsexperte der
Kanzlei Wellensiek Rechtsanwälte, zusätzlich in die Geschäftsführung
bestellt.
Der Antrag auf ein Schutzschirmverfahren war notwendig
geworden, da sich Strube nach langen Auseinandersetzungen von seinem
langjährigen Kooperationspartner aus Belgien getrennt hat. Der
Trennungsprozess führte zu einem Schiedsverfahren in Belgien mit einem
Mitte 2015 gesprochenen vorläufigen Schiedsspruch, der Strube mit einer
hohen, rechtlich jedoch strittigen Zahlungsverpflichtung sowie nicht
näher definierbare Herausgabeansprüche belegte. Dies hat Strube nicht
akzeptiert, da nach Ansicht der Rechtsberater der vorläufige
Schiedsspruch zwingend aufgehoben werden muss. Strube reichte deshalb
noch 2015 in Belgien eine Aufhebungsklage ein. Dieses Klageverfahren
läuft noch.
Ungeachtet der rechtlichen Bewertung drohte nun auf
der Grundlage des vorläufigen Schiedsspruchs die Vollstreckung in
Deutschland. Zuletzt aufgenommene Gespräche, in denen das Unternehmen
Strube für seinen ehemaligen Kooperationspartner völlige Transparenz
angeboten sowie ein finales, sehr weit gehendes Vergleichsangebot
unterbreitet hat, verliefen ohne Ergebnis.
Das Verfahren hat keine Auswirkungen auf das operative Geschäft der
Strube GmbH & Co. KG. Der Geschäftsbetrieb läuft ohne
Einschränkungen weiter. Das Unternehmen ist weiterhin für seine Kunden
mit gewohnter Qualität und bekanntem Service am Markt tätig. Die
Auslieferungen für die kommende Aussaat werden planmäßig stattfinden.
Andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe sind nicht von dem Antrag
betroffen.
Obwohl das operative Geschäft von Strube gesund ist
und die Produkte nicht zuletzt aufgrund der sehr guten Entwicklungs- und
Zuchtaktivitäten qualitativ gefragt sind, wäre die Strube GmbH &
Co. KG durch eine mögliche Vollstreckung insolvenzreif.
Mit dem
eingeleiteten Schutzschirmverfahren ist Strube vor den streitigen
Ansprüchen des ehemaligen Kooperationspartners geschützt.
Vollstreckungsbescheide, die aufgrund des in hohem Maße streitigen
belgischen Schiedsspruches erlangt würden, können nicht vollzogen
werden. Strube hält sich auf diese Weise mehrere Optionen offen, um als
eigenständiges Unternehmen weiter am Markt zu agieren.
Über Strube GmbH & Co. KG
Die Strube GmbH & Co. KG aus Söllingen/Landkreis Helmstedt veredelt und vermarktet international Saatgut für die Landwirtschaft und Industrie. Strube bietet seinen Kunden sowohl leistungsfähige Sorten in herausragender Saatgutqualität als auch fundierte und individuelle Beratungen zum Anbau und zur Verarbeitung des Saatguts. Das Unternehmen erwirtschaftet mit 230 Beschäftigten einen Jahresumsatz von etwa 80 Millionen Euro. Mehr Informationen: www.strube.net
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.