09.11.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Sanierung der Steinco macht Fortschritte

Sanierung duch Insovlenz in Eigenverwaltung: Steinco Paul vom Stein GmbH in Wermelskirchen

Kunden und Lieferanten unterstützen Sanierungsweg


Das Amtsgericht Köln hat planmäßig das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steinco Paul vom Stein GmbH in Wermelskirchen eröffnet. Das Verfahren wird weiterhin in der Eigenverwaltung durchgeführt. Damit erreicht die Neuausrichtung des Unternehmens einen wesentlichen Meilenstein. Weitere Fortschritte erfolgen nun auf Basis eines umfangreichen Sanierungskonzeptes, das die Geschäftsführung mit der Wirtschaftsberatung Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf derzeit entwickelt. Der laufende Geschäftsbetrieb wird auch nach Eröffnung des Verfahrens unverändert fortgeführt.


Steinco stellt Rollen, Räder, Drehteile und Schnellverschlusskupplungen für die Automobil- und Gesundheitsbranche her. Das Traditionsunternehmen beschäftigt rund 280 Mitarbeiter in den insgesamt vier Werken, drei davon in Wermelskirchen und eines in Dautphetal/Hessen.


„Mit der Eigenverwaltung verfolgen wir das Ziel, das Unternehmen nachhaltig zu sanieren und wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Die Kunden haben uns in vielen Gesprächen zugesichert, dass sie diesen Sanierungsweg mit uns gehen werden“, erklärt die Geschäftsführung von Steinco. Die wesentlichen Sanierungsansätze liegen in der Optimierung und der Anpassung der Produktion in den Bereichen, in denen die Umsätze seit mehreren Jahren rückläufig sind. Insbesondere die derzeitige Dieselkrise im Automobilbereich schlägt auf die Aufträge bei Steinco durch. Bereiche, die schwarze Zahlen schreiben, sollen dagegen noch profitabler und effizienter aufgestellt werden. „Auf diese Situation werden wir innerhalb des Sanierungskonzeptes reagieren. So prüfen wir derzeit auch einen M&A-Prozess für den defizitären Bereich“, so die Steinco-Geschäftsführung weiter. Erste Gespräche mit Investoren für diesen Bereich sind gestartet.


Steinco hatte Ende August dieses Jahres beim Amtsgericht Köln einen Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt. „Unsere Kunden und Lieferanten sind an Bord geblieben und unterstützen den von uns beschrittenen Weg. Die Produktion und den Geschäftsbetrieb konnten wir deshalb seit Antragstellung fortführen“, erklärt Sanierungsexperte Volker Schreck, der die Geschäftsführung während des Eigenverwaltungsverfahrens ergänzt. Schreck kommt von Buchalik Brömmekamp. Die Wirtschaftskanzlei berät den Produzenten zudem in rechtlichen Belangen des Eigenverwaltungsverfahrens und führt die betriebswirtschaftliche sowie operative Restrukturierung durch.


Mit der Eigenverwaltung nutzt Steinco die neuen Möglichkeiten der Insolvenzrechtsreform, die im März 2012 in Kraft trat. Danach bleibt die Geschäftsführung in einem solchen Verfahren unter Insolvenzschutz weiterhin im Amt und kann selbstständig Sanierungsmaßnahmen entwickeln, die anschließend in einen Insolvenzplan überführt werden. Der Insolvenzplan zeigt die Entschuldung und Fortführung des Unternehmens auf. Nach einer gerichtlichen Überprüfung müssen sodann die beteiligten Gläubiger diesem Plan noch zustimmen. Die Geschäftsführung steht während des Verfahrens lediglich unter der Aufsicht eines sogenannten Sachwalters. Zum Sachwalter wurde Dr. Andreas Ringstmeier bestellt. Dr. Ringstmeier war bereits als vorläufiger Sachwalter tätig.

 


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