Sanierung von Mister Minit soll in Eigenverwaltung fortgeführt werden
Geschäftsbetrieb und Verkauf in den geöffneten Shops von Mister Minit laufen weiter
Das Amtsgericht Düsseldorf hat das Insolvenzverfahren der Minit Service GmbH am 1. August 2020 eröffnet und über die Verfahrenseröffnung hinaus die Eigenverwaltung angeordnet. Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt.
Mister Minit konnte in den vergangenen Wochen auf die Unterstützung der Kunden, der Lieferanten und insbesondere der Belegschaft bauen. So war es möglich, ein umfassendes Restrukturierungskonzept auszuarbeiten und mit dessen Umsetzung zu beginnen.
Um eine langfristige Zukunftsperspektive für das Unternehmen sicherzustellen, sind weitere Restrukturierungsmaßnahmen notwendig. Da der Geschäftsbetrieb in seiner derzeitigen Struktur nicht kostendeckend aufrechterhalten werden kann, wurde Masseunzulänglichkeit angezeigt. Vor diesem Hintergrund wird es zur kurzfristigen Schließung von rund 30 der 148 Filialen kommen. „Diese Maßnahme ist für den Erhalt des Unternehmens unumgänglich“, sagt der für die Eigenverwaltung in das Management berufene Sanierungsexperte Christoph Enkler von der Kanzlei Brinkmann & Partner. „Aufgrund der derzeitigen Situation in der Einzelhandelslandschaft findet die Sanierung – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Schließungen bei Karstadt/Kaufhof – in einem herausfordernden Marktumfeld statt“, so Enkler weiter.
Im Rahmen des Sanierungsprozesses haben mehrere Interessenten Angebote zum Erwerb des Betriebs abgegeben. Die Konzepte sehen vor, den Betrieb im Wesentlichen vollumfänglich nach einer Restrukturierung weiterzuführen. Die Verhandlungen dauern derzeit noch an. „Wir gehen davon aus, dass bis Ende August die Prüfung sowie Verhandlung der endgültigen Konzepte und Angebote abgeschlossen werden kann, um sie den Gläubigergremien und weiteren Beteiligten zur Entscheidung vorlegen zu können“, so der Generalbevollmächtigte Till Buschmann von der Kanzlei Bryan Cave Leighton Paisner LLP.
„Nach den bislang erzielten Ergebnissen bin ich zuversichtlich, dass Mister Minit die Corona-Zeit überstehen wird und durch die in der Eigenverwaltung ergriffenen Maßnahmen erfolgreich saniert werden kann“, bewertet Dr. Gregor Bräuer von der Kanzlei hww, der als Sachwalter die Eigenverwaltung von Mister Minit im Auftrag des Amtsgerichts Düsseldorf überwacht, den bisherigen Verfahrensverlauf.
Die Dienstleistungen von Mister Minit sind in den fortgeführten Shops für Kunden weiterhin verfügbar – unter Einhaltung der erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Das Management hat volles Verständnis dafür, dass die Belegschaft und die Kunden eine schnelle Entscheidung erwarten. „Wir wissen, dass diese Situation nicht einfach ist, aber ich bin zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, eine langfristige Perspektive für die Belegschaft sicherzustellen“, sagt der erst kurz vor Antragstellung eingesetzte Minit Service GmbH Geschäftsführer Michael Heina.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.