08.06.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Sanierungsverfahren der SPT PRODUCTION erfolgreich beendet

Insolvenz - Sanierungsverfahren der SPT PRODUCTION

Amtsgericht hebt Schutzschirmverfahren auf


Das Amtsgericht Mönchengladbach hat das Schutzschirmverfahren der SPT PRODUCTION GmbH aufgehoben. Das Unternehmen gilt damit als erfolgreich saniert und entschuldet. Nachdem die Gläubiger den Insolvenzplan Ende April einstimmig angenommen hatten, konnte der Weg für die Beendigung des Sanierungsverfahrens eingeleitet werden. Die beiden SPT-Geschäftsführer Erik und Heinz-Peter Backes hatten zuvor gemeinsam mit der Düsseldorfer Kanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp ein Sanierungskonzept entwickelt und dieses bereits in Teilen umgesetzt. Das Konzept regelt die Entschuldung und skizziert die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zum Fortbestehen des Unternehmens. Bereits im Verfahren hat SPT seine Vertriebstätigkeit ausgeweitet und aussichtsreiche Gespräche mit namenhaften Geschäftspartnern geführt.


Das Unternehmen entwickelt und produziert seit 2005 komplexe Formteile und Dichtungen für die Automobil- und Bauindustrie. Mit seinen 23 Mitarbeitern erzielt das Unternehmen einen Jahresumsatz in Höhe von über EUR 3 Mio. Eine klageweise geltend gemachte strittige Forderung in beträchtlicher Höhe (Insolvenzanfechtung) führte SPT PRODUCTION in die wirtschaftliche Schieflage. Die sinkenden Absatzmengen aufgrund veränderter Absatzstrukturen und auslaufender Projekte in der Automobilbranche stellten das Unternehmen zusätzlich vor große Herausforderungen. In der Folge entschloss sich die Unternehmensleitung zu einer Sanierung des Unternehmens im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens.


Bei dem Schutzschirmverfahren, das dem amerikanischen Chapter-11-Verfahren ähnelt und im Rahmen dessen sich beispielsweise General Motors sanierte, trägt die bisherige Geschäftsführung weiterhin die Verantwortung für alle Entscheidungen. Sie führt die Sanierung selbst durch. Voraussetzung ist, dass keine Zahlungsunfähigkeit, sondern lediglich eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Zudem hat ein externer Gutachter die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens zu bestätigen. In juristischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht wurde SPT PRODUCTION von der Wirtschaftskanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf begleitet. Ferner wurde der Verfahrensablauf von dem gerichtlich bestellten Insolvenzexperten Dr. Binar Bähr aus der internationalen Sozietät White & Case beaufsichtigt. Dr. Bähr überwachte als Sachwalter die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Regelungen und trug mit konstruktiven Ideen zum Sanierungserfolg bei.


„SPT PRODUCTION konnte die schwierige Phase durch die hohe Loyalität und Einsatzbereitschaft unserer Mitarbeiter sowie das uneingeschränkte Vertrauen der Kunden und Lieferanten meistern. Durch das Schutzschirmverfahren konnten wir uns wieder wettbewerbsfähig am Markt aufstellen. Ich bedanke mich deshalb bei allen Beteiligten“, erklärt Geschäftsführer Erik Backes und Heinz-Peter Backes ergänzt: „Unsere Signale stehen auf grün. Nun gilt es die begonnenen Maßnahmen konsequent weiter zu führen. Wir haben eine zweite Chance bekommen, die werden wir nutzen.“ In der Zukunft wird sich das Unternehmen unabhängiger von der Automobilindustrie aufstellen. Der Grundstein hierfür wurde bereits im Rahmen des Sanierungsverfahrens gelegt.


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