21.11.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Schlecker-Verteidigung hält Forderung nach Haftstrafe für überzogen

Schlecker wird vorgeworfen, kurz vor der Pleite Millionen beiseite geschafft zu haben

Die Verteidiger von Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker halten die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Gefängnisstrafe für ihren Mandanten für überzogen.


Anwalt Norbert Scharf sprach am Montag in seinem Plädoyer im Bankrottprozess gegen Schlecker in Stuttgart von einem minder schweren Fall, empfahl dem Gericht selbst aber kein konkretes Strafmaß für

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Bild: © geralt / pixabay