Schlosshotel Bühlerhöhe startet Hotelbetrieb
Das Schlosshotel Bühlerhöhe nimmt den Hotelbetrieb wieder auf. Der vorläufige Insolvenzverwalter Ferdinand Kießner von Schultze & Braun sowie Reto Schumacher von der Bühlerhöhe öffnen das Hotel vom 23. August bis Anfang November für Übernachtungsgäste.
Seit Anfang Juli werden bereits Tagesgäste auf der Hirschterrasse und in den Salons bewirtet. An manchen Tagen hatte wegen der hohen Nachfrage der Platz nicht ausgereicht, um alle Gäste aufnehmen zu können.
Im Spätsommer und Herbst werden nun zusätzlich bis zu 45 der insgesamt 90 Zimmer und Suiten für Übernachtungsgäste geöffnet. „Wir kommen damit dem vielfachen Wunsch unserer Gäste nach. Immer wieder erreichen mich Reservierungsanfragen, die ich bisher leider ablehnen musste. Jetzt aber wird es wieder möglich sein, das traumhafte Ambiente der Bühlerhöhe auch über Nacht zu genießen“, erklärt Reto Schumacher.
Auch der Restaurantbetrieb wird gleichzeitig mit der Hoteleröffnung reaktiviert. „Unser Restaurant war immer schon bekannt für sein umfangreiches, hochwertiges Frühstücksbuffet und seine erstklassigen Speisen. Ich freue mich, dass wir dem Anspruch der Bühlerhöhe, ihre Gäste außergewöhnlich zu versorgen, wieder vollauf gerecht werden“, erklärt Schumacher. Für die Vermarktung der freien Betten in der Bühlerhöhe steht Schumacher in vielversprechenden Verhandlungen mit großen Unternehmen der Touristikbranche.
„Wir setzen mit dieser Wiedereröffnung ein Zeichen und wollen zeigen, dass die Bühlerhöhe sogar innerhalb so kurzer Zeit als High-Class-Hotel betrieben werden kann. Das Schlosshotel wird seinen hervorragenden Ruf in den kommenden Wochen bestätigen, da bin ich mir ganz sicher“, sagt Insolvenzverwalter Ferdinand Kießner.
Das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anna Maria Vermögensverwaltung GmbH, in der die Besitzrechte an der Bühlerhöhe und dem nahe gelegenen Hotel Plättig gebündelt sind, läuft unterdessen weiter nach Plan: „Herr Bakai kommt als Geschäftsführer der Anna Maria Vermögensverwaltung GmbH allen seinen bisherigen Verpflichtungen in vollem Umfang nach.“ So seien wie vereinbart zusätzliche Sicherheiten bestellt und das erste Zahlungsziel für die ausstehenden Verbindlichkeiten aus dem Kaufpreis eingehalten worden.
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