27.05.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Schutzschirmverfahren sichert Existenz und Handlungsfähigkeit des Suhrkamp Verlags

Schutzschirmverfahren sichert Existenz und Handlungsfähigkeit des Suhrkamp Verlags

Die Geschäftsführung des Suhrkamp Verlags hat heute, am 27. Mai 2013, beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Einleitung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens nach dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) eingereicht.


Diese Entscheidung beruht insbesondere auf den Konsequenzen des Urteils des Landgerichts Frankfurt vom 20. März 2013. Seit diesem Urteil müssen Forderungen der Gesellschafter gegenüber dem Verlag in Höhe von ca. 8,2 Mio. Euro bilanziell berücksichtigt werden. Die Gesellschafter konnten nicht übereinkommen, auf eine Ausschüttung der auf sie entfallenden bilanziellen Gewinne im Interesse des Verlags zu verzichten.

Auf dieser Basis konnte die Geschäftsführung von Wirtschaftsprüfern keine Fortführungs-prognose für den Verlag erhalten und sah sich gezwungen, diesen Schritt zu gehen.

Im Rahmen des jetzt beantragten Verfahrens können diese Ausschüttungsverpflichtungen suspendiert und der Verlag in seiner Existenz geschützt werden. Das Schutzschirm-verfahren ist kein klassisches Insolvenzverfahren. Durch die Eröffnung des Schutzschirm-verfahrens in Eigenverwaltung bleibt der Suhrkamp Verlag uneingeschränkt handlungs- und zahlungsfähig. Das operative Geschäft läuft unverändert weiter.

Das beantragte Verfahren wird außerdem dazu führen, dass für den Erhalt des Verlags wichtige Entscheidungen nur noch unter Mitwirkung des im Rahmen dieses Verfahrens zu bestellenden Sachwalters getroffen werden können. Damit werden diese Entscheidungen den andauernden Auseinandersetzungen auf Gesellschafterebene entzogen.

Das Schutzschirmverfahren ermöglicht so im Interesse beider Gesellschafter den Fortbestand des Verlags im Sinne der von Siegfried Unseld begründeten Tradition und seiner Ziele.

Die Geschäftsführung des Verlags ist der Überzeugung, dass innerhalb dieses Verfahrens ein stabiler finanzieller und rechtlicher Rahmen für die Fortführung des Verlags gefunden werden kann. Sie geht davon aus, dass das Verfahren innerhalb weniger Monaten erfolgreich abgeschlossen sein wird.

Mitarbeiterverträge sind durch die Antragstellung nicht betroffen. Autorenverträge bleiben bestehen.

Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Prof. Rolf Rattunde von Leonhardt Rechtsanwälte, Berlin, bestellt. Als Generalbevollmächtigten der Verlage hat die Geschäftsführung mit sofortiger Wirkung Herrn Dr. Frank Kebekus von Kebekus & Zimmermann Rechtsanwälte, Düsseldorf, berufen.




Bild: © S. Milev

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