08.06.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

SDS: „Die Sanierung nimmt an Fahrt auf – allerdings mit verändertem Kurs.“

Weiße Flotte nimmt Kurs auf Sanierung in Eigenverwaltung

Die Sächsische Dampfschiffahrt (SDS) schlägt zur Sanierung der Unternehmensgruppe einen neuen Kurs ein


Das Unternehmen hat am Mittwoch, 3. Juni 2020 beim Amtsgericht Dresden einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Ziel ist die Fortsetzung der seit 2019 laufenden Restrukturierung unter Nutzung der Instrumente des Insolvenzrechts. Das Amtsgericht Dresden ist dem Antrag der SDS gefolgt und hat am 4. Juni 2020 Frank-Rüdiger Scheffler von der Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte (Dresden) zum vorläufigen Sachwalter bestellt.


Restrukturierungsexperte zum weiteren Geschäftsführer bestellt

Neben den Geschäftsführern Karin Hildebrand und Jeffrey Pötzsch ist Burkhard Jung, Sanierungsexperte und langjähriger Begleiter der SDS, ab sofort Teil der Geschäftsführung der SDS. Der Unternehmensberater fungiert als Sanierungsgeschäftsführer (CRO) der SDS. „So bedauerlich der Insolvenzantrag für die Sächsische Dampfschifffahrt ist: Es ist gut, dass es jetzt Planungssicherheit gibt. Mit unseren motivierten Mitarbeitern können wir nun in die Sanierung der Sächsischen Dampfschiffahrt und der Tochterunternehmen starten”, sagt Sanierungsgeschäftsführer Burkhard Jung.


Der neue Restrukturierungsweg war geboten, nachdem das Unternehmen infolge der Corona-Pandemie sowie aus beihilferechtlichen Gründen in schweres Fahrwasser gekommen war. Auch die Suche nach einem Investor oder einem Finanzierungspartner blieb in der Kürze der Zeit und unter den gegenwärtig wirtschaftlich unsicheren Umständen der Corona-Pandemie erfolglos.


SDS war so gut wie saniert

„Wir standen kurz vor dem Testat, dass der 2019 begonnene Restrukturierungsprozess der Sächsischen Dampfschiffahrt erfolgreich abgeschlossen ist. Unser Unternehmen war so gut wie saniert. Die Corona-Beschränkungen haben den Abschluss des Restrukturierungsprozesses grundlegend verändert und die SDS in eine nicht vorhersehbare Situation gebracht“, sagt Karin Hildebrand, Geschäftsführerin der SDS.

Von Corona/Covid-19 waren sowohl die Sächsische Dampfschiffahrt als auch die erfolgreichen Tochterfirmen der SDS betroffen: Die Beschränkungen im Tourismus- und Gastronomiebereich führten zu massiven finanziellen Einbußen bei den Catering-, Event- und Personalserviceunternehmen. Und eine Gewährung von Corona-Soforthilfen vom Bund und Land war durch die finanziellen Schwierigkeiten der Flotte aus 2019 ausgeschlossen.


„Wir kämpfen weiter“

Für die SDS-Geschäftsführung mit ihrem Verwaltungsrat stellte nach intensiver Prüfung aller erdenklicher Lösungswege die Restrukturierung in Eigenverwaltung das optimale Vorgehen dar, um die Sanierungsschritte zu beschleunigen. „Wir haben bewiesen, dass wir in kürzester Zeit in der Lage sind, unser Unternehmen zu sanieren und uns vom Pegelstand der Ebel unabhängiger zu machen. Wir kämpfen weiter und werden den Prozess in den nächsten Monaten abschließen. Dresden ohne die Sächsische Dampfschiffahrt mit der ältesten Raddampferflotte der Welt ist für uns alle unvorstellbar“, ergänzt SDS-Geschäftsführer Jeffrey Pötzsch.

Sanierungsgeschäftsführer Burkhard Jung zeigt sich positiv: „Der Schritt in die Eigenverwaltung und die frühzeitige Antragsstellung bieten der Sächsischen Dampfschiffahrt und den Gläubigern die beste Ausgangslage, die Restrukturierung voranzutreiben.”


Fragen und Antworten

Was bedeutet das für die Mitarbeiter?

„Unser Einsatz für die Dampfer und die Firma ist vor allem ein Engagement für den Erhalt der Arbeitsplätze. Wir haben unsere Mitarbeiter heute über den aktuellen Sachstand und die Fortsetzung der Restrukturierung im Rahmen der Eigenverwaltung informiert. Die Gehälter werden ab sofort von der Agentur für Arbeit Dresden für die nächsten drei Monate weitergezahlt“, sagt Karin Hildebrand.


Was bedeutet das für den Fahrbetrieb?

Nichts. Die derzeitige Situation ändert auch weiterhin nichts am Fahrplan. 


Was bedeutet das für die Dienstleister und Lieferanten?

Lieferanten und Dienstleister werden von der SDS kontaktiert, um das weitere Prozedere zu besprechen.


Was sind die nächsten Schritte?

Der Betrieb geht weiter – das ist am wichtigsten. Und die Dampfer fahren weiter. Dafür muss das Unternehmen alles Erforderliche veranlassen und eventuelle bestehende Unsicherheiten beenden. Wenn das geschafft ist und alles wieder in ruhigem Fahrwasser läuft, geht die Unternehmensleitung auf potenzielle Investoren zu: Unternehmen und vorläufiger Gläubigerausschuss bewerten zu gegebener Zeit dann die vorliegenden Angebote. Das wird aber sicher mehrere Wochen dauern. Die Unternehmensleitung hat den Wunsch, bis dahin in Ruhe weiter arbeiten zu können.


Was bedeutet ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung?

Das Eigenverwaltungsverfahren bietet Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um sich bei laufendem Geschäftsbetrieb neu aufzustellen. Anders als im regulären Insolvenzverfahren bleibt dabei die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung, die die Sanierung selbst steuert („Eigenverwaltung“). Anstelle eines Insolvenzverwalters setzt das zuständige Amtsgericht einen Sachwalter ein, der als Interessenvertreter der Gläubiger – vergleichbar mit einem Aufsichtsrat – das Verfahren überwacht. Als vorläufiger Sachwalter wurde Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler von der Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte (Dresden) bestellt.


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