29.10.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Sekundärinsolvenzverfahren Karen Millen Deutschland GmbH

Insolvenz des Modelabels Karen Millen

Alle Filialen und Verkaufsflächen sind geschlossen


Unser Partner, Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus bestätigte, dass mit einem Sekundärinsolvenzverfahren nun auch das Vermögen der deutschen Karen Millen GmbH von der Insolvenz der britischen Mutter betroffen ist. Er teilte mit, dass der Geschäftsbetrieb vollständig zum Erliegen gekommen sei. Die Filialen in Düsseldorf, Hamburg und Berlin seien nach seiner Auskunft zufolge geschlossen. Gleiches gelte für die Verkaufsfläche in den Warenhäusern in Berlin, Hamburg und München. Die Veräußerung der Warenbestände durch die Insolvenzverwaltung könne auch nicht mehr erfolgen, weil das Label "Karen Millen" bereits von der englischen Insolvenzverwaltung veräußert worden sei.


Bereits im Sommer hatte das Gericht in London das Insolvenzverfahren über das Vermögen der zentralen Holdinggesellschaften eröffnet. Schließlich erfolgte nach einer gescheiterten Insolvenzantragstellung beim Amtsgericht Hamburg die Eröffnung des Verfahrens über das Vermögen der deutschen Tochter-Gesellschaft in London am 11.09.2019. Mit Beschluss vom 29. September hatte schließlich das Amtsgericht Charlottenburg das Verfahren in Deutschland als Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet und unseren Partner zum Verwalter bestellt.


Rechtsanwalt Voigt-Salus sieht sich derzeit nicht in der Lage, die Quotenaussichten in seinem Verfahren zu schätzen. Grund sei, dass zwischen der englischen Insolvenzverwaltung und ihm streitig sei, ob Bankbestände in die deutsche Insolvenz-masse fallen würden oder nicht. Ebenfalls könne er noch nicht überblicken, in welchem Umfang Verbindlichkeiten bestehen. Klar sei lediglich, dass bereits seit August dieses Jahres die über 20 Arbeitnehmer in den Filialen keine Löhne mehr bekommen haben.


Der Insolvenz der Karen Millen-Gesellschaften in Großbritannien ging bereits die persönliche Insolvenz der Designerin und Gründerin Karen Millen im Jahr 2017 voraus.


Bild: © foto76 / FreeDigitalPhotos.net

Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl