SEVA Energie AG meldet Insolvenz an
Die SEVA Energie AG, Spezialist für Biogas-Blockheizkraftwerke (BHKW), hat am 21. November 2014 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Cloppenburg gestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hölzle, Kanzlei GÖRG, Bremen, bestellt. Das Unternehmen hatte angesichtsmassiver Umsatzeinbußen durch die Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) bereits vor einigen Monaten eine Restrukturierung eingeleitet. Diese soll im Rahmen des Insolvenzverfahrens fortgeführt werden. Ziel ist es, möglichst viele der derzeit 160 Arbeitsplätze zu erhalten. Das operative Geschäft läuft zunächst ohne Einschränkungen weiter. So ist insbesondere auchdie Belieferung mit Ersatzteilen für das wichtige Servicegeschäft bereits gesichert. Auch die für den 5. Dezember angesetzte und komplett ausgebuchte Hausmesse findet wie geplant statt.
"Wir werden nun in den nächsten Wochen in enger Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss versuchen, eine tragfähige Sanierungslösung zu erarbeiten. Dabei soll die bereits von einigen Monaten eingeleitete Restrukturierung fortgesetzt werden", erläutert der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Gerrit Hölzle, Kanzlei GÖRG, Bremen. "Unser Ziel ist es, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten." Der erfahrene Insolvenzverwalter hat bereits zahlreiche Insolvenzverfahren begleitet, darunter auch einige Unternehmen aus dem Bereich Erneuerbare Energien.
"Durch die Novellierung des EEG hat die SEVA Energie innerhalb von zwei Jahren Umsatzeinbußen von rund 50 % verzeichnet. Vor allem das Projektgeschäft mit dem Bau von Blockheizkraftwerken ging stark zurück. Das konnte das Unternehmen auf der Kostenseite nicht in der gleichen Geschwindigkeit auffangen. Wir sind mit unseren vor wenigen Monaten eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen auf dem richtigen Weg. Viele der Maßnahmen brauchen jedoch Zeit, bis sie greifen", so Rainer Busch, der seit August 2014 amtierende Vorstand der SEVA Energie AG.
Das nun beantragte Insolvenzverfahren gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, unter Gläubigerschutz den Sanierungskurs fortzuführen. Insbesondere der profitable Servicebereich bietet dabei Chancen. Die Gehälter der derzeit 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die nächsten drei Monate über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert, so dass das operative Geschäft zunächst ohne Einschränkungen weiterlaufen kann. Das gilt insbesondere auch für die Belieferung mit Ersatzteilen.
Markteinbruch durch EEG-Novelle
Die SEVA Energie AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2013 einen Umsatz von rund 38,5 Mio. EUR (2012: 43,6 Mio. EUR). Das entspricht einem Rückgang im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011 mit 74,7 Mio. EUR um knapp 49 %.
Der Umsatzrückgang war vor allem auf den Nachfrageeinbruch bei Biogas-Blockheizkraftwerken in Deutschland zurückzuführen. Im Rahmen der EEG-Novellierung hatte die Bundesregierung den Zubau bei Biogasanlagen auf zuletzt 100 MW jährlich begrenzt. Wurden im Jahr 2011 nach Angaben des Fachverbands Biogas e.V. noch 1.270 Biogasanlagen neu gebaut, so waren es 2012 mit 340 Anlagen gerade noch ein Viertel. Für 2014 rechnet der Verband nur noch mit 94 neuen Anlagen mit einer Gesamtleistung von 41 MW. Entsprechend stark war in den letzten Jahren auch die Nachfrage nach Biogas-Blockheizkraftwerken gesunken, bei denen die SEVA Energie AG zu den führenden Herstellern gehört.
Über die SEVA Energie AG
Die SEVA Energie AG mit Sitz in Emstek, Landkreis Cloppenburg, zählt zu den führenden Herstellern von Blockheizkraftwerken in Deutschland. Das 1982 gegründete und international tätige Unternehmen, das sich vor allem als Spezialist für Biogas-Blockheizkraftwerke einen Namen gemacht hat, bietet außerdem mit einem Team hochqualifizierter Spezialisten Wartungs- und Servicedienstleistungen für Blockheizkraftwerke an. Rund 160 Mitarbeiter erwirtschafteten 2013 einen Umsatz von rund 38,5 Mio. EUR
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.