08.05.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Sitz- und Liegemöbel Gotha saniert sich in Eigenverwaltung

Sitz- und Liegemöbel Gotha GmbH & Co. KG nutzt ein Insolvenz- Eigenverwaltungsverfahren

Die Sitz- und Liegemöbel Gotha GmbH & Co. KG nutzt ein Eigenverwaltungsverfahren, um seine Restrukturierung abzuschließen.


Das Gothaer Traditionsunternehmen hat beim zuständigen Amtsgericht in Erfurt einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht bereits zugestimmt hat. Der Geschäftsbetrieb läuft in vollem Umfang weiter.

„Die Eigenverwaltung bietet uns einen rechtlichen Rahmen, um die eingeleitete Restrukturierung in Abstimmung mit unseren Gläubigern und Kunden erfolgreich zu Ende zu führen“, sagte Geschäftsführer Jan Gerhardt. Der Möbelhersteller hatte 2017 begonnen, sich operativ und strategisch neu aufzustellen. Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten wurden bereits über die Antragstellung informiert. Die Löhne und Gehälter der 80 Mitarbeiter sind für die nächsten drei Monate gesichert. „Produktion, Vertrieb und Service gehen während des Verfahrens ohne Einschränkungen weiter“, betonte Gerhardt.


Bei der Eigenverwaltung handelt es sich um ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Sanierung von Unternehmen. Die Geschäftsführung bleibt dabei in der Verantwortung und steuert die Sanierung selbst. Das Insolvenzrecht erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen bei wirtschaftlichen Problemen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Beides ist bei der Sitz- und Liegemöbel Gotha GmbH & Co. KG der Fall.


Gemeinsam mit dem Sanierungsexperten Dr. Robert Tobias von der Unternehmensberatung „Restrukturierungspartner“ und in enger Abstimmung mit den Gläubigern wird die Geschäftsführung in den nächsten Wochen einen Sanierungsplan entwickeln. Dabei handelt es sich um eine Art Vergleich mit den Gläubigern. „Wir rechnen damit, dass wir das Verfahren zügig abschließen können“, sagte Tobias, der das Unternehmen bereits seit Beginn der Restrukturierung im Herbst 2017 begleitet.


In den zurückliegenden Monaten hat der Möbelhersteller bereits einige wichtige Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt. Insbesondere konnte durch gezielte Verbesserungen in der Produktion die Produktivität deutlich gesteigert werden. Parallel dazu ist das Unternehmen dabei, auch seine Vertriebsstrategie neu auszurichten und neue interessante Absatzwege zu erschließen. „Besonders die vertriebliche Neuausrichtung lässt sich in der Eigenverwaltung deutlich leichter umsetzen als in einem außergerichtlichen Sanierungsverfahren“, so Tobias. Als Interessenvertreter der Gläubiger setzt das zuständige Amtsgericht in der Eigenverwaltung einen sog. vorläufigen Sachwalter ein, der ähnlich wie ein Aufsichtsrat gemeinsam mit dem ebenfalls konstituierten vorläufigen Gläubigerausschuss die Geschäftsführung überwacht. Als vorläufiger Sachwalter wurde Volker Reinhardt, LL.M. corp. restruc., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht von der Kanzlei REINHARDT & KOLLEGEN Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH bestellt. „Das Unternehmen hat die Eigenverwaltung gut und professionell vorbereitet und sich durch die Maßnahmen der letzten Monate operativ gut aufgestellt“, sagte Reinhardt. „Das sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung.“




Die Sitz- und Liegemöbel Gotha GmbH & Co. KG produziert und vertreibt individuell konfigurierbare Betten, Liegen und Schlafsofas „Made in Germany“. Abnehmer sind sowohl Großkunden als auch mittelständische Möbelhäuser.


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