27.09.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG stellt Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung

: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG ist insolvent

Geschäftsbetrieb läuft ohne Einschränkungen weiter


Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG (ISIN DE000SKWM021) hat heute entschieden, beim zuständigen Amtsgericht München einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung zu stellen und die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens zu beantragen.

 

Der Vorstand ist nach umfassender Prüfung zu der Überzeugung gelangt, dass keine Aussicht besteht, die Fortführungsprognose der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG nachhaltig wiederherzustellen. Die Bemühungen für eine finanzielle Restrukturierung sollen nunmehr innerhalb eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung unter Führung des bisherigen Vorstands fortgesetzt werden. Für die Tochtergesellschaften der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG besteht derzeit kein Insolvenzgrund. Der Geschäftsbetrieb der Tochtergesellschaften läuft ohne Einschränkungen weiter.

 

Die angestrebte finanzielle Restrukturierung der Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen (Debt-Equity-Swap) unter Beteiligung des Investors Speyside Equity Industrial Europe Luxembourg S.à r.l., Luxemburg soll nun im Insolvenzplan erreicht werden. Die Kreditgeber des Konsortialkreditvertrages der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG haben die Kreditforderungen zwischenzeitlich an Speyside Equity Industrial Europe Luxembourg S.à r.l., Luxemburg verkauft. Der Vollzug dieses Forderungskaufvertrages wird ungeachtet des Insolvenzantrags für Mitte Oktober erwartet und ist nicht von der Zustimmung der Hauptversammlung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG zum Debt-Equity-Swap abhängig.

 

Angesichts dieser Situation wird der Vorstand die für den 10. Oktober 2017 einberufene Hauptversammlung absagen. Die Aktionärin MCGM GmbH hatte verlangt, eine weitere Hauptversammlung mit geringfügig veränderten Tagesordnungspunkten einzuberufen. Der Vorstand wird diesem Verlangen Folge leisten und zeitnah eine Einberufung für eine weitere Hauptversammlung bekanntmachen.

 


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