17.10.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Solvesta AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als unzulässig zurückgewiesen

Solvesta AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als unzulässig zurückgewiesen

Antrag der Deutsche Einkaufsfinanzierer GmbH zurückgewiesen


Das Amtsgericht München hat den Antrag der Deutsche Einkaufsfinanzierer GmbH vom 28. Juni 2018 (AG München, Aktenzeichen 1513 IN 1731/18) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Solvesta AG (WKN: A12UKD, ISIN DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf) mit Beschluss vom 27. September 2018 als unzulässig zurückgewiesen. 


Die Entscheidung über den Insolvenzantrag der 4C Group AG vom 7. Juni 2018 (AG München, Aktenzeichen 1513 IN 1483/18) steht noch aus.


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