21.11.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Solvesta AG: Beschluss des AG München

Solvesta prüft Beschwerde gegen Beschluss zur Insolvenzeröffnung

Beschluss des Amtsgerichts München über Anträge zur Insolvenzeröffnung



UPDATE: 21.11.2018   16:13

Solvesta AG: KORREKTURMITTEILUNG zur Ad hoc-Meldung vom 21. November 2018,

Das Wort "Vorläufiger" vor dem Wort "Beschluss" in der Überschrift der Ad hoc-Meldung vom 21.November 2018, 10:18 Uhr, ist versehentlich im Text der Meldung stehen geblieben. Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 15.November 2018, mit dem das Gericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solvesta AG (WKN: A12UKD, ISIN DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf) am 15. November 2018 um 10:00 Uhr eröffnet hat, ist nicht vorläufig. Gegen den Beschluss ist noch das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eröffnet. Der Vorstand hält den Beschluss des Amtsgerichts München vom 15. November 2018 für unzutreffend und lässt deshalb die Erfolgsaussichten einer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss durch die Verfahrensbevollmächtigten der Solvesta AG im Eröffnungsverfahren prüfen.

Ende Update

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Das Amtsgericht München, Abteilung für Insolvenzsachen, hat auf Basis der gutachterlichen Stellungnahmen des Dr. Hubert Ampferl vom 02. November 2018 und vom 14. November 2018 bezüglich der Fremdanträge der 4C Group AG vom 7.

Juni 2018 (AG München, Aktenzeichen 1513 IN 1483/18) und des ehemaligen CFO der Gesellschaft, Sascha Schwarzkopf, beschlossen, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solvesta AG (WKN: A12UKD, ISIN DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf) wegen Zahlungsunfähigkeit zu eröffnen. Gutachterlich liegt keine Überschuldung vor.

 

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Dr. Hubert Ampferl, München


Der Vorstand prüft derzeit die Erfolgsaussichten einer sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts.

 


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