St. Elisabeth-Krankenhaus Jülich bleibt erhalten
Eigenverwaltung, Gläubigerausschuss und Stadt Jülich erzielen Zukunftslösung - Schließung des St. Josef-Krankenhauses in Linnich unvermeidbar
Die Zeit der Ungewissheit für die Beschäftigten sowie für die Patienten der Katholischen Nord-Kreis Kliniken Linnich und Jülich GmbH (im Folgendem KNK) ist vorbei. Im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens fiel gestern Nachmittag die Entscheidung für den Standort in Jülich. Zuvor hatte am 22.02.2023 die Stadt Jülich auf einer außerordentlichen Stadtratssitzung die Finanzierungszusage über 4,7 Mio. Euro beschlossen und damit bereits den Weg für den Erhalt des St. Elisabeth-Krankenhauses geebnet. Der Geschäftsbetrieb wird nun in Folge im Zuge einer Plansanierung an die Stadt Jülich übertragen.
Erhalt der medizinischen Versorgung in der Region
„Wir freuen uns, dass es durch die konstruktiven Gespräche mit der Stadt Jülich sowie ihr finanzielles Engagement zu einer guten Zukunftslösung gekommen ist. Die wichtigste Botschaft ist, dass damit die medizinische Versorgung der Menschen in Jülich, aber auch in Linnich und in den angrenzenden Regionen gesichert ist. Das ist ein Erfolg“, sagt Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, Generalhandlungsbevollmächtigter der KNK und Partner der Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte.
Zu der Konzentration der beiden Krankenhäuser auf eine Klinik habe es, so KNK-Geschäftsführerin Julia Disselborg, keine Alternative gegeben. Denn wenn dies nicht gelungen wäre, hätten beide Kliniken schließen müssen und an der Liquidation der KNK kein Weg vorbeigeführt. „Beim Investorenprozess waren zuvor alle Interessenten abgesprungen. Am Ende lag kein einziges Angebot eines Investors vor“, sagt Michael Schütte, Wirtschaftsjurist und ebenso Generalhandlungsbevollmächtigter der KNK.
Ergebnisoffene Prüfung aller Handlungsoptionen
„Unter dem Aspekt der Transaktionssicherheit und im Interesse der Gläubiger macht die Zukunftslösung für den Standort Jülich durchaus Sinn. Auch aus meiner Sicht ist unter Berücksichtigung aller Aspekte im Eigenverwaltungsverfahren die beste mögliche Lösung erzielt worden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Sachwalter der KNK und Partner der Kanzlei AndresPartner. Im Auftrag des Gerichts und im Interesse der Gläubiger überwacht und begleitet er das Verfahren konstruktiv.
Zuvor wurden die Optionen zum Erhalt der Standorte sowohl in Linnich als auch in Jülich ergebnisoffen und für die beiden Städte transparent geprüft. Beiden Standorten wurden seitens der Eigenverwaltung die gleichen Chancen und Konditionen eingeräumt. Aber allen Beteiligten war klar, dass im Ergebnis des Verfahrens nur ein Klinikstandort weitergeführt werden kann. In Folge dessen wird das St. Josef-Krankenhaus in Linnich voraussichtlich im März 2023 den Klinikbetrieb einstellen.
Erhebliches Synergiepotential
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KNK sind heute im St. Josef-Krankenhaus in Linnich und im St. Elisabeth-Krankenhaus in Jülich auf einer Belegschaftsversammlung von der Geschäftsführung und den Generalhandlungsbevollmächtigten über die Entscheidung und die weiteren Schritte informiert worden. Durch die Zusammenführung von Fachabteilungen und Personal der KNK am Standort Jülich könnten erhebliche Synergien gehoben werden. Auf diese Weise kann sich der Standort Jülich zu einem optimalen regionalen Versorger entwickeln und sich neu aufstellen.
Teures Fremdpersonal
Beide Kliniken in Linnich und Jülich waren u. a. in die finanzielle Schieflage geraten, weil sie durch Personalengpässe auf Fremdpersonal angewiesen waren, welches sie teuer auf dem freien Markt einkaufen mussten. So ist die zeitweise Beauftragung von Fremdpersonal bis zu drei Mal teurer, als der Einsatz von eigenem Personal. Durch den Transfer von medizinischen Fachabteilungen und Personal von Linnich nach Jülich könne die bisher eher schwächere Auslastung im St. Elisabeth- Krankenhaus deutlich verbessert werden, so Julia Disselborg. Auch in dieser Hinsicht bringt die Konzentration zweier Kliniken auf ein Krankenhaus für die Menschen vor Ort Vorteile und sichert die finanzielle Stabilität.
Die Geschäftsführung der KNK hatte am 08. November 2022 beim zuständigen Amtsgericht Aachen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Über die Sanierung in Eigenverwaltung sollte der Krankenhausbetrieb stabilisiert, gesichert und fortgeführt sowie die Arbeitsplätze erhalten werden.
Über die Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte
ECKERT Rechtsanwälte gehört zu Deutschlands führenden Insolvenzrechtskanzleien. In der Insolvenzverwaltung hat der Erhalt und die Fortführung von Unternehmen für die erfahrenen Sanierungsexperten oberste Priorität. Dabei haben sich die Insolvenzverwalter von ECKERT unter anderem einen guten Namen in der Sanierung von insolventen Krankenhäusern und Kliniken gemacht. Zu den Erfolgsgaranten zählen eine effiziente und zuverlässige Präzisionsarbeit, individuelles und vertrauensvolles Beratungs- und Verwaltungs-Know-how sowie ein hoch spezialisiertes und erfahrenes Expertenteam. Seit mehr als 25 Jahren setzt die Sozietät erfolgreich auf das ideale Zusammenspiel von interdisziplinärer Expertise und langjähriger Erfahrung mit ca. 150 Mitarbeitern an 16 Standorten bundesweit.
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