St. Marien Krankenhaus GmbH stellt Antrag auf ein Schutzschirmverfahren
Sanierungsbemühungen im Fokus
Der Schutzschirm ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, im Rahmen dessen die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen bei laufendem Betrieb zügig erarbeitet und umgesetzt werden sollen, um somit eine langfristige Perspektive für alle Beteiligten zu schaffen. Die medizinische wie therapeutische Versorgung sowie die Betreuung der Bewohner wird auch im Verfahren vollumfänglich aufrechterhalten. „Unsere Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen sowie die Nutzer unserer Einrichtungen brauchen sich keine Sorgen zu machen. Alles läuft weiter wie bisher und wird vollumfänglich und in gewohnter Qualität fortgeführt“, betont Geschäftsführer Alexander Hammer.
Um der Komplexität und der rechtlichen Herausforderungen des Schutzschirmverfahrens gerecht zu werden, wird die St. Marien Krankenhaus GmbH ab sofort von dem sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth aus der Kanzlei AndresPartner als Generalbevollmächtigten unterstützt. Zusammen mit seinem Team hat er bereits eine Vielzahl von Unternehmen, wie beispielsweise zuletzt die Katholischen Nord-Kreis Kliniken in Jülich, erfolgreich bei ihren Restrukturierungsprozessen begleitet. „Das Schutzschirmverfahren ist ein in der Praxis bewährtes Instrument zur Beseitigung von Krisensituationen und zur nachhaltigen Neuaufstellung von Unternehmen. In den kommenden Wochen werden wir Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten führen und unsere Pläne zur Sanierung der St. Marien Krankenhaus GmbH vorantreiben“, erläutert der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht die anstehenden Schritte.
Es ist geplant, für das Krankenhaus einen neuen Träger zu finden, der in der Lage ist, die erforderliche Transformation und Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung am Standort voranzutreiben. Parallel soll auch für die zwei von der Gesellschaft betriebenen Altenpflegeeinrichtungen – St. Marien Seniorenheim sowie das Seniorenzentrum Marienhof – ein strategischer Partner gefunden werden. Ein dafür bereits vor dem Antrag gestarteter Investorenprozess wird jetzt im Schutzschirmverfahren fortgeführt und unter Ausnutzung der erweiterten Möglichkeiten ausgedehnt werden.
Die Geschäftsführung und der Generalbevollmächtigte sind überzeugt davon, auf diese Weise eine zukunftsfähige Lösung zu finden, damit alle Einrichtungen ihre wichtige Arbeit in der Patientenversorgung und der Betreuung älterer Menschen am Standort fortführen können.
Die rund 620 Beschäftigten der St. Marien Krankenhaus GmbH wurden heute in Ratingen über das Vorhaben und die weiteren Schritte informiert. Ihre Löhne und Gehälter sind für die nächsten drei Monate über das Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit abgesichert.
Weitere Informationen:
Die St. Marien-Krankenhaus GmbH betreibt in katholischer Trägerschaft seit über 700 Jahren in zentraler Innenstadtlage von Ratingen Gesundheitsversorgung und Hilfe und Pflege von Senioren. Die Gesellschaft versteht sich als modernes, regionales Gesundheitsunternehmen mit dem Ziel, die Versorgung der Menschen in der Stadt Ratingen und den angrenzenden Regionen optimal zu gewährleisten. Mit über 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist sie einer der größten Arbeitgeber in der Region.
Neben der gesundheitlichen Versorgung im Krankenhaus mit rund 170 Betten bietet das Unternehmen auch umfangreiche stationäre Angebote für ältere Menschen an. Im St. Marien-Seniorenheim und im Seniorenzentrum Marienhof wird für pflegebedürftigen ältere Menschen in Form von Betreutem Wohnen, Kurzzeitpflege und stationärer Pflege ein Zuhause angeboten. In den vergangenen Jahren hat sich die Gesellschaft konsequent zu einem integrativen Gesundheitszentrum weiterentwickelt. Eine Reihe von Partnern aus dem ambulanten 3 Versorgungssektor hat sich inzwischen dem Standort Ratingen angeschlossen. Mit diesen Spezialisten arbeitet das Unternehmen im Rahmen von zahlreichen Kooperationen eng zusammen. Hierdurch wird Patienten und Bewohner eine umfassende und optimale Versorgung angeboten.
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