30.06.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

S&O Agrar AG: Möglicher Insolvenzplan

Insolvenzplan für S&O Agrar AG?

Möglicher Insolvenzplan zur Beendigung der Insolvenz und Fortführung der Gesellschaft .


Mit Meldung vom 07.03.2017 wurde bekannt gegeben, dass Frau Hsiao-Tze Tsai als neues Vorstandsmitglied der S&O Agrar AG i. I. bestellt wurde Frau Tsai ist derzeit um die Wiederherstellung der Finanzberichterstattung und Aufstellung der fehlenden Jahresabschlüsse bemüht.


Das Amtsgericht Leipzig hat mit Beschluss vom 2. August 2016, berichtigt mit Beschluss vom 29. August 2016, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S&O Agrar AG i. I., Leipzig, ISIN DE0005236202, eröffnet. Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Alexander Jacobi, Leipzig, wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.


Die Gesellschaft ist gegenwärtig zahlungsunfähig und überschuldet.


Die Gesellschaft wurde darüber informiert, dass die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, unter Umständen bereit ist, den Insolvenzverwalter Herrn Dr. Jacobi bei der Umsetzung eines Insolvenzplanes für die S&O Agrar AG zu unterstützen. Hierfür hat sich die Deutsche Balaton AG dem Insolvenzverwalter unter der Voraussetzung der Umsetzung eines Insolvenzplans mit der Deutsche Balaton AG zu einem Massezuschuss in Höhe von 60.000 Eur für die Begleichung der Verfahrenskosten sowie zur Ausschüttung einer Quote nach derzeitigem Kenntnisstand von erwarteten 4,3% an die Insolvenzgläubiger bereit erklärt. Des Weiteren hat die Deutsche Balaton AG, unter der Voraussetzung, dass es sich hierbei zwar nicht um Masseverbindlichkeiten handelt, diese Verbindlichkeiten aber für den Fall der Umsetzung eines Insolvenzplanes von der S&O Agrar AG anerkannt werden, eine Kostenübernahmeerklärung für die Aufwendungen der Jahresabschlussprüfungen abgegeben.


Der gegenwärtige Entwurf des Insolvenzplanes favorisiert momentan eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 100:1 in vereinfachter Form nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG). Zugleich soll eine Kapitalerhöhung um EUR 151.200,00 (Barkapitalerhöhung 2017/1) mit Bezugsrecht für die Altaktionäre im Verhältnis 1:4 durchgeführt werden. Die Deutsche Balaton AG ist voraussichtlich bereit, die im Rahmen der Barkapitalerhöhung 2017/1 von der Gesellschaft den Altaktionären zum Bezug angebotenen Aktien aber nicht gezeichneten Aktien zu übernehmen. Sodann sieht der Entwurf des Insolvenzplans vor, dass eine Kapitalerhöhung um weitere 1.048.800 EUR (Barkapitalerhöhung 2017/2) durchgeführt wird. Für die Barkapitalerhöhung 2017/2 sieht der derzeitige Entwurf des Insolvenzplans einen Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre der S&O AGRAR AG vor. Zum Bezug der neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung 2017/2 wird ausschließlich die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, zugelassen. Die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung 2017/1 und 2017/2 sollen jeweils zum Ausgabebetrag von 1,00 Euro je neuer Aktie ausgegeben werden. Die Unternehmensgegenstand der S&O AGRAR AG soll geändert werden in den einer Beteiligungsgesellschaft.


Gemäß eines beauftragten Sanierungsgutachtens bestünde nach Durchführung des im Entwurf vorliegenden Insolvenzplans für die Gesellschaft mit den Mitteln aus den Barkapitalerhöhungen die Möglichkeit, ihre Kosten zu verdienen und Gewinne zu erzielen. Der Entwurf des Insolvenzplans enthält unter anderem die Bedingung, dass die BaFin einen Bescheid über eine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebots an die Aktionäre der S&O AGRAR AG im Falle der Kontrollerlangung durch die Deutsche Balaton AG erlässt. Der Gesellschaft liegt noch keine verbindliche Zusage zur Zeichnung der Kapitalerhöhung vor. Es ist derzeit noch ungewiss, ob es zur Umsetzung des Insolvenzplans kommen wird und wie dieser genau ausgestaltet sein wird. Hierzu ist u.a. auch die Zustimmung des Insolvenzgerichts erforderlich.


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