21.11.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"
S&O Agrar AG i.I.: Einreichung des Insolvenzplans
Einreichung des Insolvenzplans beim Amtsgericht durch Insolvenzverwalter
Das Amtsgericht Leipzig hat mit Beschluss vom 2. August 2016, berichtigt mit Beschluss vom 29. August 2016, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S&O Agrar AG i. I., Leipzig, ISIN DE0005236202, eröffnet. Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Alexander Jacobi, Leipzig, wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gesellschaft ist gegenwärtig zahlungsunfähig und überschuldet.
Mit Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR am 29. Juni 2017 und 17. Oktober 2018 hatte die Gesellschaft unter anderem über einen möglichen Insolvenzplan zur Beendigung der Insolvenz und die Fortführung der Gesellschaft informiert. Die Gesellschaft wurde heute vom Insolvenzverwalter informiert, dass dieser am Montag, 19. November 2018 den Insolvenzplan beim Amtsgericht Leipzig eingereicht hat. Dieser ist auf der Homepage der Gesellschaft unter http://www.soagrar.de/insolvenz/ abrufbar. Die in der Veröffentlichung vom 17. Oktober 2017 genannten Informationen, insbesondere in Bezug auf die Angaben des damals im Entwurf befindlichen Insolvenzplans, haben sich teilweise geändert.
Die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, unterstützt weiterhin den Insolvenzverwalter Herrn Dr. Jacobi bei der Umsetzung eines Insolvenzplanes für die S&O Agrar AG i. I. Hierzu hat die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, dem Insolvenzverwalter unter der Voraussetzung der Umsetzung eines Insolvenzplans mit der Deutschen Balaton AG einen Massezuschuss in Höhe von 60.000,00 EUR für die Begleichung der Verfahrenskosten sowie zur Ausschüttung einer Quote nach derzeitigem Kenntnisstand von erwarteten 3,4 % an die Insolvenzgläubiger durch Überweisung auf ein vom Insolvenzverwalter treuhänderisch verwaltetes Konto bei der Deutsche Bank AG im Geschäftsjahr 2016/2017 zur Verfügung gestellt. Des Weiteren hat die Deutsche Balaton AG, unter der Voraussetzung, dass es sich hierbei zwar nicht um Masseverbindlichkeiten handelt, diese Verbindlichkeiten aber für den Fall der Umsetzung eines Insolvenzplanes von der S&O Agrar AG i. I. anerkannt werden, eine Kostenübernahmeerklärung für die Aufwendungen der Jahresabschlussprüfungen abgegeben.
Der nun bei Gericht eingereichte Insolvenzplan beinhaltet eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 100:1 in vereinfachter Form nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG). Zugleich wird das auf EUR 37.800,00 herabgesetzte Grundkapital gegen Bareinlage um EUR 113.400,00 auf EUR 151.200,00 erhöht durch Ausgabe von 113.400 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Barkapitalerhöhung 2018/I). Den Aktionären wird das Bezugsrecht auf die neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital gewährt, entsprechend einem Bezugsverhältnis von 1:3.
Sodann soll eine weitere Kapitalerhöhung gegen Bareinlage in Höhe von EUR 1.086.600,00 (Barkapitalerhöhung 2018/II) durch Ausgabe von 1.086.600 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts für die Altaktionäre durchgeführt werden. Zum Bezug der neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung 2018/II werden ausschließlich die Gläubiger der von der Gesellschaft ausgegebenen 6%- Wandelanleihe von 2008/2013 (ISIN DE000A0SLZH9) zugelassen, die im Insolvenzverfahren eine Forderung angemeldet haben und deren Forderung zur Tabelle festgestellt wurde.
Die Bezugsrechte werden keine eigene Wertpapierkennnummer erhalten, ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel soll nicht stattfinden und wird von der Gesellschaft nicht beantragt werden. Der Vorstand der Gesellschaft soll ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Konditionen der Barkapitalerhöhung 2018/I und 2018/II festzulegen und Einzelheiten ihrer Durchführung festzusetzen. Im Rahmen der Barkapitalerhöhung 2018/I und 2018/II nicht von Bezugsberechtigten gezeichnete Aktien werden von der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, übernommen.
Der Gesellschaft liegt noch keine verbindliche Zusage der Deutsche Balaton AG zur Zeichnung der Kapitalerhöhung vor. Es ist derzeit noch ungewiss, ob es zur
Umsetzung des Insolvenzplans kommt. Hierzu ist auch die Zustimmung des
Insolvenzgerichts erforderlich.
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