Tantalus Rare Earths AG in vorläufiger Insolvenzverwaltung saniert/
Rücknahme des Insolvenzantrags/Gläubiger werden zu 100 Prozent befriedigt
Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach
& Kollegen (München) und dem Management der Tantalus Rare Earths AG ist es
gemeinsam gelungen, nach Insolvenzantragstellung, aber vor Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens eine Sanierungslösung für das börsennotierte Unternehmen zu
finden. Die Tantalus Rare Earths AG hat daraufhin am 08. Februar 2016 ihren
Insolvenzantrag zurückgezogen. Die Gläubiger des Unternehmens können im Zuge
dieser Lösung zu hundert Prozent befriedigt werden.
Das an der Düsseldorfer Börse gelistete Explorationsunternehmen für Seltene Erden hatte am 04. November 2015 beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund von Zahlungsunfähigkeit gestellt. Bierbach hatte daraufhin das Management des Unternehmens bei einem komplexen Verkaufsprozess begleitet, um eine Finanzierungslösung im Interesse der Gläubiger und auch Aktionäre zu finden. Die in Singapur ansässige Gesellschaft Apphia Minerals SOF PTE. Ltd. (Apphia) konnte als Käufer gewonnen werden.
Im Zuge des Verkaufs hat Tantalus Rare Earths AG in einem ersten Schritt 60 Prozent seiner Anteile an der Tochtergesellschaft Tantalum Holding Ltd. (Mauritius) an Apphia veräußert. Nach der nun erfolgten Zahlung von zwei Tranchen verfügte das Unternehmen über die notwendige Liquidität, um seinen Insolvenzantrag zurücknehmen. Die Gläubiger können zeitnah mit der Begleichung ihrer Forderungen rechnen. In einem zweiten Schritt wird Apphia auch die restlichen 40 Prozent der Anteile an der Tantalum Holding Ltd. (Mauritius) erwerben. Tantalum hält wiederum 100 Prozent der Anteile an der Tantalum Rare Earth Malagasy S.A.R.L., die ein Seltene-Erden-Projekt in Madagaskar betreibt. Zu einer Hauptversammlung wird das Unternehmen baldmöglichst einladen.
Axel W. Bierbach, vorläufiger Insolvenzverwalter der Tantalus Rare Earths AG: „Der Verkauf der Tochtergesellschaft während einer vorläufigen Insolvenzverwaltung und die dadurch ermöglichte Beseitigung der Insolvenzgründe ist ein außergewöhnlicher Sanierungserfolg. Dies zeigt, wie vielfältig und flexibel das deutsche Insolvenzrecht zur Sanierung genutzt werden kann. In Anbetracht dessen und angesichts der bei Insolvenzantragstellung beinahe aussichtslosen Situation ist es ein hervorragendes Ergebnis, dass wir gemeinsam mit dem Management eine hundertprozentige Befriedigung der Gläubiger erreichen können.“
Über Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
Die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (www.mhbk.de) ist eine seit vielen Jahren auf Insolvenzverwaltung spezialisierte Sozietät von Rechtsanwälten in München und anderen bayerischen Städten. Insgesamt fünf Verwalter bearbeiten Insolvenzverfahren an mehreren Amtsgerichten in Bayern und Thüringen. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der übertragenden Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung sowie Konzern- und Gruppeninsolvenzen.
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