15.02.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

GERMAN PELLETS: Vorläufige Insolvenzverwalterin hat Arbeit aufgenommen

650 Mitarbeiter von Insolvenz bei German Pellets betroffen

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der „German Pellets GmbH“ hat das zuständige Insolvenzgericht Schwerin die Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Partnerin der Kanzlei White & Case in Hamburg, als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt.


 

 

GERMAN PELLETS: Vorläufige Insolvenzverwalterin hat Arbeit aufgenommen

     

Frau Schmudde und ihr Team verschaffen sich seit gestern Morgen einen ersten Überblick zur Lage des Unternehmens. Die Öffentlichkeit wird informiert, sobald erste Ergebnisse vorliegen.

 

Frau Schmudde hat sich gestern Morgen sofort zum Hauptsitz des Unternehmens in Wismar begeben. Zurzeit macht sie sich in Gesprächen mit Geschäftsführung und Management ein Bild der Lage. In den nächsten Tagen wird sie gemeinsam mit ihrem Team prüfen, inwieweit eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist und Optionen zur Sanierung bestehen. Dazu wird sie Gespräche mit Lieferanten, Kunden und Gläubigern aufnehmen.

 

Zudem wurden die Mitarbeitenden des Unternehmens von der Insolvenzverwalterin und ihrem Team über den Stand der Dinge und die weiteren Schritte im Insolvenzverfahren unterrichtet.

 

Die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer sind während des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Insolvenzgeld bis wenigstens Ende März gesichert. Frau Schmudde prüft darüber hinaus, ob die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes möglich ist, damit die Beschäftigten ohne größere Verzögerung ihre Zahlungen erhalten.

 

Ergänzend wird Frau Schmudde in Kürze umfangreiche Informationen für die Anleihe- und Genussschein-Gläubiger von German Pellets zur Verfügung stellen. Frau Schmudde weist bereits jetzt darauf hin, dass vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (voraussichtlich April / Mai 2016) kein Anleger Sorge haben muss, irgendwelche insolvenzrechtlichen Fristen zu versäumen. Die Anmeldung von Forderungen ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (voraussichtlich April / Mai 2016) möglich. Gläubiger werden gebeten, vor diesem Zeitpunkt keine Forderungen anzumelden.


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