26.03.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Thiemann zum vorläufigen Insolvenzverwalter der DHAG Deutsche Haus AG bestellt

Thiemann zum vorläufigen Insolvenzverwalter der DHAG Deutsche Haus AG bestellt

Unternehmen stellte am 20. März 2013 Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht Charlottenburg. Geschäftsbetrieb wird fortgeführt. Engagement aller Beteiligten, insbesondere der Kunden und Geschäftspartner, entscheidender Faktor für möglichen Sanierungserfolg.


Die DHAG Deutsche Haus AG mit Sitz in Berlin hat am 20. März 2013 Insolvenz angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Charlottenburg Herrn Dr. Stephan Thiemann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt.

Die DHAG Deutsche Haus AG führt als Generalunternehmen Bauvorhaben ihrer Kunden durch, insbesondere die Errichtung von Einfamilienhäusern. Der Vorstand des Unternehmens musste den Insolvenzantrag stellen, weil Belastungen aus einzelnen Bauvorhaben zu einer außerordentlichen Liquiditätsbelastung führten, die aus dem laufenden Geschäft nichtmehr abgefangen werden konnten.

Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wird fortgeführt. Primäres Ziel ist es, gemeinsam mit dem vorläufigen Verwalter die laufenden Bauvorhaben zu Ende zu führen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Beteiligten (Kunden, Lieferanten, Subunternehmer und Arbeitnehmer) hieran aktiv mitwirken. Die Gläubiger sind bereits intensiv eingebunden. Auf Vorschlag des Unternehmens hat das Insolvenzgericht einen vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt.

Die DHAG Deutsche Haus AG hat einen guten Auftragsbestand von ca. 1 Jahr. Die Arbeit auf den Baustellen soll weitergehen. Wie eine langfristige Fortführung gestaltet werden kann, ist noch zu prüfen. Vorstand und vorläufiger Insolvenzverwalter werden in den nächsten Tagen und Wochen umfangreiche Gespräche führen.


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl