Tiernahrungshersteller Allco erwartet Aufhebung des Eigenverwaltungsverfahrens
Insolvenzplan ist von den Gläubigern einstimmig angenommen worden und zwischenzeitlich rechtskräftig. Die Aufhebung des Eigenverwaltungsverfahrens wird zum 31. Dezember 2017 erwartet.
Im Eigenverwaltungsverfahren bei der Allco Heimtierbedarf GmbH & Co. KG haben die Gläubiger einstimmig dem von der Geschäftsführung vorgelegten Insolvenzplan zugestimmt. Das zuständige Insolvenzgericht in Verden hat den Plan bereits bestätigt und dieser ist mittlerweile auch rechtskräftig geworden. Vor diesem Hintergrund gehen die Beteiligten aktuell davon aus, dass die Aufhebung des Insolvenzverfahrens zum 31. Dezember 2017 erfolgen wird.
Im Zuge des Insolvenzplans, der für die ungesicherten Gläubiger eine Mindestquote von rund 25 % vorsieht und sich durch Besserungsklauseln noch erheblich erhöhen wird, war der finanzstarke tschechische Tiernahrungshersteller Vafo Holding a.s. als neuer Investor bei Allco eingestiegen und hatte eine Vereinbarung zum Erwerb der Mehrheit der Geschäftsanteile unterzeichnet.
Die Geschäftsführung von Allco wurde in der Eigenverwaltung und bei der Ausarbeitung des Insolvenzplanes von einem Team aus der auf Insolvenzrecht und Unternehmenssanierungen spezialisierten Kanzlei anchor Rechtsanwälte um die Rechtsanwälte Silvio Höfer und Florian Harig unterstützt. Als Sachwalter hatte das Gericht den Bremer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Malte Köster aus der norddeutschen Insolvenzverwalterkanzlei WILLMERKÖSTER eingesetzt.
Rechtsanwalt Silvio Höfer erklärte: „Das Insolvenzverfahren steht jetzt kurz vor seinem Abschluss. Das einstimmige Votum der Gläubiger zeigt, dass wir im Insolvenzplan die richtigen Akzente gesetzt haben.“
Auch Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zeigte sich zufrieden: „Die Bestätigung des Insolvenzplans ist ein wichtiger Meilenstein für Allco. Die Grundlagen für eine nachhaltige Sanierung sind geschaffen. Ich wünsche den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alles Gute für die Zukunft.“
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