08.12.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Topaz Textilhandels GmbH will Restrukturierung unter Schutzschirm gem. § 270 b InsO abschließen

Madonna Fashion: Insolvenz-Schutzschirm für die Gesellschaft

Nach entsprechender Vorbereitung durch die Kanzlei Dr. Ringstmeier & Kollegen und dort namentlich Dr. Mark Boddenberg hat der Geschäftsführer der Topaz Textilhandels GmbH am 1. Dezember 2014 beim zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf ein Schutzschirmverfahren gem. § 270 b InsO beantragt.


Entsprechend dem seit 1. März 2012 geltenden Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen will die Textilhandelsgesellschaft „rechtzeitig und konsequent die bereits eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen unter dem Schutzschirm umsetzen und abschließen“, erklärt Geschäftsführer Jürgen Hoch. „Wir haben unsere Gesellschafterstruktur in diesem Jahr neu geordnet, haben damit begonnen, unmittelbar bei Produzenten einzukaufen und unsere Einzelhandels- und Großhandelsaktivitäten neu aufzustellen.


Die Kosten für diese Maßnahmen konnten trotz signifikanter Beiträge unserer Gesellschafter wegen eines zu kalten Sommers und eines zu warmen Herbstes nicht vollständig aus dem Geschäftsbetrieb heraus erwirtschaftet werden. Deshalb werden wir die identifizierten Aktionsfelder nunmehr zunächst mit dem vorläufigen Sachwalter abermals auf den Prüfstand stellen. Das Ziel des Schutzschirmverfahrens ist es, dass wir uns so zügig wie möglich mit unseren Gläubigern vergleichen, unseren Marken wieder eine eigene Handschrift verleihen und den Geschäftsbetrieb nachhaltig und widerstandsfähig fortführen“. Ein abgestimmter Sanierungsplan soll im Februar 2015 vorliegen.

 


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