Transtec AG aus Reutlingen stellt Antrag auf Schutzschirmverfahren
Betrieb mit 80 Mitarbeitern läuft weiter; Bandik Thomas zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt.
Der Vorstand der transtec AG hat heute, am 4. Mai 2017, beim Amtsgericht Tübingen Gläubigerschutz im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens beantragt. Das Amtsgericht hat diesem
Antrag entsprochen und Herrn Dr. Leichtle, Stuttgart, als
vorläufigen Sachwalter bestellt.
Der transtec AG wurde eine 3-monatige
Frist zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans eingeräumt (sog. Schutzschirmverfahren gem. § 270 b InsO).
Das Schutzschirmverfahren ermöglicht es, im Rahmen einer Eigenverwaltung einen tragfähigen Plan mit dem Ziel der Restrukturierung des Unternehmens zu erarbeiten. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, das Unternehmen mit einem modifizierten Konzept fortzuführen und es für die Zukunft stark zu machen.
Die ausländischen Gesellschaften der transtec AG sind von dem Verfahren nicht betroffen.
Der erfahrene Sanierungsexperte Bandik Thomas wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2017 als Chief Restructuring Officer zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt. Er wird den CEO Mario Kuhn bei der Ausarbeitung eines Insolvenzplans und der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen unterstützen. Insolvenzrechtlich beraten wird das Unternehmen durch Rechtsanwalt Manuel Sack von der Kanzlei Brinkmann & Partner.
Der laufende Geschäftsbetrieb wird durch das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung und die laufenden Sanierungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt. Die Leistungserbringung durch die transtec AG ist in vollem Umfang gewährleistet.
Der Vorstand beabsichtigt, bis 31. Juli 2017 die Umsetzung des "Fitnessprogramms" und damit den Umbau des Geschäftsmodells hin zu einem Lösungs- und Serviceanbieter für smarte IT-Lösungen abzuschließen.
Das Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Bahde ist zum 30. April 2017 einvernehmlich aus dem Vorstand ausgeschieden.
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