transtec AG: Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens
transtec AG: Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gemäß § 270b InsO wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
Der vorläufige Jahresabschluss 2016 der transtec AG lässt erwarten,dass nach dessen Veröffentlichung für das Unternehmen wichtige Kreditlinien bei Banken, Warenkreditversicherern und Lieferanten gekürzt werden oder ganz entfallen. Das Unternehmen ist damit drohendzahlungsunfähig. Der Vorstand hat deswegen entschieden, beim
Das in 2016 eingeleitete Fitnessprogramm zur Neuaufstellung der transtec AG hin zum Lösungs- und Serviceanbieter für smarte IT-Lösungen ist weitgehend umgesetzt, wird sich aber erst im 2. Halbjahr 2017 positiv auf die Ertragslage auswirken. Mit dem Schutzschirmverfahren soll die vollständige Umsetzung des Fitnessprogramms und damit die profitable Zukunftsausrichtung des Unternehmens erfolgreich abgeschlossen werden.
Das Schutzschirmverfahren steht Unternehmen offen, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, aber noch zahlungsfähig sind und positive Aussichten auf eine Sanierung haben. Sofern das Amtsgericht Tübingen dem Antrag entspricht, hat die transtec AG unter Beiordnung eines vorläufigen Sachwalters drei Monate Zeit, um einen
Insolvenzplan zur nachhaltigen Sanierung des Unternehmens auszuarbeiten. Während dieser Phase ist der Vorstand der transtec AG voll handlungsfähig. Der Vorstand geht davon aus, dass die Leistungserbringung voll umfänglich weiterlaufen wird und somit Kundenaufträge ordnungsgemäß auch in der Zukunft abgewickelt werden
können.
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