Unionmatex: Insolvenzverwalter strebt Klage gegen Turkmenistan an
 
                Insolvenzverwalter strebt Klage gegen Turkmenistan vor einem internationalen Schiedsgericht der Weltbank an
 Der Insolvenzverwalter der Unionmatex 
Industrieanlagen GmbH, der Chemnitzer Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig von 
Schultze & Braun, strebt eine Klage gegen Turkmenistan an. Er wirft 
dem Staat vor, durch ständige Einmischung und verzögerte oder gänzlich 
verweigerte eigene Mitwirkung an mehreren gemeinsamen Projekten in 
Turkmenistan hauptverantwortlich für die Insolvenz der Chemnitzer 
Unionmatex Industrieanlagen GmbH zu sein. Dr. Dirk Herzig macht 
insgesamt mindestens 26 Millionen Euro Ansprüche gegenüber Turkmenistan 
geltend.
Der Hintergrund: Nachdem das Unternehmen eine 
öffentliche Ausschreibung gewonnen hatte, schloss Unionmatex im Jahr 
2008 auf ausdrückliche Veranlassung des turkmenischen Präsidenten 
Gurbanguly Berdimuhamedow zunächst Verträge über den schlüsselfertigen 
Bau von fünf Getreidemühlen und zwei kleinen Einkaufszentren mit 
integrierten Bäckereien in mehreren turkmenischen Ortschaften mit 
Turkmengallonumleri Cereal Products Association (kurz: GALLA) ab. GALLA 
ist ein Staatsunternehmen für Landwirtschaft und Getreideverarbeitung 
unter der Kontrolle des turkmenischen Landwirtschaftsministeriums. Noch 
im Laufe des Jahres 2008 kam der Vertrag über den Bau eines weiteren 
Einkaufszentrums hinzu. Insgesamt belief sich die Vertragssumme auf 
knapp 150 Millionen Euro. Bis zum Jahr 2011 sollten die Anlagen 
errichtet sein.
„Aber von Beginn der Arbeiten an kam es zu 
Verzögerungen, weil turkmenische Behörden Zoll- und Visafreigaben nicht 
rechtzeitig erteilten oder GALLA vereinbarte Anzahlungen nicht leistete.
 Auf den Baustellen gab es nicht einmal Gas, Wasser und Energie, obwohl 
GALLA das zugesichert hatte“, berichtet Insolvenzverwalter Dr. Herzig. 
„Das führte zu Verzögerungen, während gleichzeitig die turkmenische 
Polizei, die Staatsanwaltschaft und der Geheimdienst auf den Baustellen 
massiv Druck ausübten, um eine fristgerechte Fertigstellung zu 
erreichen.“
Durch die ständigen Behinderungen stiegen die Kosten 
für Unionmatex massiv. Nach einem vorläufigen Baustopp Ende 2010 
einigten sich Unionmatex und GALLA schließlich auf eine zusätzliche 
Vergütung des Mehraufwandes für das Chemnitzer Unternehmen in Höhe von 
14 Millionen Euro. Zwar wurden die Bauarbeiten im März 2011 wieder 
aufgenommen, jedoch kam es weiterhin zu Schwierigkeiten durch die 
Einmischung turkmenischer Behörden und andauernde Zahlungsverweigerungen
 seitens GALLA. Nach einem erneuten Baustopp Ende 2011 übernahm GALLA 
zunächst selbst mit nicht autorisierten Arbeitern den weiteren Bau, 
konnte die Projekte allerdings nicht fertigstellen. Zudem forderte GALLA
 Unionmatex auf, gegen die Zahlung von 500.000 Euro auf alle weiteren 
Ansprüche zu verzichten. „Das konnte die Geschäftsführung von Unionmatex
 natürlich keinesfalls akzeptieren“, sagt Dr. Herzig.
Nach 
ergebnislosen Verhandlungen unter Einbeziehung höchster politischer 
Kreise erhob GALLA schließlich im August 2012 Klage gegen Unionmatex vor
 einem turkmenischen Gericht, um die bestehenden Verträge aufheben zu 
lassen. Das Gericht gab dem statt, GALLA vergab die Projekte an 
türkische Unternehmen. 
„Der Ablauf des Verfahrens widersprach 
allen rechtsstaatlichen Grundsätzen“, sagt Insolvenzverwalter Dr. 
Herzig. „Der Anwalt der Unionmatex durfte an der Verhandlung zum 
Beispiel gar nicht teilnehmen. Er wurde von der turkmenischen Regierung 
offenbar massiv unter Druck gesetzt, bis er schließlich sein Mandat 
niederlegte. Eine im Oktober 2012 von Unionmatex eingereichte Klage auf 
Zahlung der Abschlussvergütung und Herausgabe von enteigneten 
Baumaschinen des Unternehmens wird von turkmenischen Gerichten überhaupt
 nicht bearbeitet. Die ausstehenden Zahlungen haben schließlich dazu 
geführt, dass Unionmatex 2014 den Geschäftsbetrieb einstellen und 
Insolvenz anmelden musste. Der ganze Vorgang widerspricht dem 
Investitionsschutzabkommen, das Deutschland und Turkmenistan 
abgeschlossen haben.“
Nachdem mehrere Versuche einer 
außergerichtlichen Einigung scheiterten, will Dr. Herzig nun den 
Klageweg vor einem internationalen Schiedsgericht auf der Grundlage des 
deutsch-turkmenischen bilateralen Investitionsschutzabkommens 
beschreiten. „Mit Hilfe der Spezialisten der internationalen Abteilung 
von Schultze & Braun sowie mit einem erfahrenen Anwaltsteam von 
Gleiss Lutz, die schon einmal ein Verfahren gegen Turkmenistan 
erfolgreich bestritten haben, dem ebenso willkürliches staatliches 
Verhalten zu Grunde lag, werden wir ein Schiedsverfahren vor dem 
International Centre for Settlement of Investment Disputes einleiten, 
das bei der Weltbank in Washington angesiedelt ist“, erklärt Dr. Herzig.
 „Zunächst aber liegt der Ball noch einmal auf der Seite Turkmenistans. 
Es läuft eine sechsmonatige Frist, die Klage doch noch abzuwenden.“
Über Schultze & Braun
Schultze
 & Braun ist ein führender Dienstleister für Insolvenzverwaltung und
 Beratung von Unternehmen in der Krise. Mit rund 650 Mitarbeitern an 
mehr als 40 Standorten in Deutschland und im europäischen Ausland 
vereint Schultze & Braun als einer der wenigen Anbieter juristischen
 und betriebswirtschaftlichen Sachverstand unter einem Dach. Schultze 
& Braun unterstützt Unternehmen regional, national und international
 in allen Sanierungs- und Restrukturierungsfragen, führt sie durch Krise
 und Insolvenz oder zeigt, wie sich Insolvenzen vermeiden lassen. 
Darüber hinaus berät und vertritt Schultze & Braun Mandanten in 
Fragen der klassischen Unternehmens-, Rechts- und Steuerberatung.
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