VID veröffentlicht Eckpunktepapier zum Berufsrecht für Insolvenzverwalter
Mit seinen 12 Punkten formuliert der Berufsverband der deutschen Insolvenzverwalter Forderungen an den Gesetzgeber, der sich in dieser Legislaturperiode vorgenommen hat ein Berufsrecht für Insolvenzverwalter und Sachwalter zu etablieren.
Die vom zuständigen VID-Ausschuss entwickelten 12 Forderungen zum Berufsrecht der Insolvenz- und Sachwalter* umfassen die Bereiche Berufsausbildung, Zulassung, Berufsausübung, Aufsicht und Vergütung.
„Die Verwalterbranche steht vor einem wichtigen Entwicklungsschritt“, kommentiert Dr. Christoph Niering, der Vorsitzende des Berufsverbandes der deutschen Insolvenzverwalter, die aktuellen Pläne. „Der Gesetzgeber hat sich endlich der Aufgabe angenommen den bisher weitestgehend ungeregelten Beruf des Insolvenzverwalters einer gesetzlichen Regelung zu unterziehen.“
Ausbildung und Zulassung
Der Verwalterverband hat bei der Umsetzung konkrete Vorstellungen: Die geregelte Ausbildung soll ein abgeschlossenes universitäres Hochschulstudium umfassen. „Darüber hinaus schlagen wir dem Gesetzgeber vor eine dreijährige Vorbereitungszeit für Berufseinsteiger einzuführen. Mit diesem zeitlichen Rahmen einer Erprobung haben wir bereits bei den VID-Mitgliedern gute Erfahrungen gemacht“, erklärt Michael Bremen, Leiter des Ausschusses und Mitglied im Vorstand des VID. Für den Erhalt der Berufszulassung soll diese dreijährige Vorbereitungszeit mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen werden. Zugelassene Insolvenzverwalter werden in einem bundeseinheitlichen Amtsträgerregister geführt, das Gläubiger und Gerichte auch mit besonderen qualifizierenden Merkmalen versorgt.
Berufsausübungsregelungen bereits formuliert
Für die Regelungen zur Berufsausübung hat der Verband mit seinen selbstverpflichtenden Qualitätsstandards – den Berufsgrundsätzen und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Insolvenzverwaltung (GOI) – bereits grundlegende Vorarbeiten geleistet. „Detaillierte Regelungen zur Amtsführung im Einzelnen können in Form einer Satzung oder Stellungnahme eines Fachausschusses auf Basis der bisherigen freiwilligen Verhaltenskodizes entwickelt werden“ führt Ausschussleiter Bremen weiter aus. Die Berufsausübungsregeln sollen für alle Beteiligten verbindlich sein, die im Sanierungs- und/oder Insolvenzverfahren die Aufgabe übernommen haben, die Einhaltung der Vorgaben des Insolvenz- und Sanierungsrechts zu gewährleisten. Ganz besondere Bedeutung kommt der uneingeschränkten Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters zu. Eine Forderung, die der Berufsverband seit vielen Jahren verfolgt (vgl. Berufsgrundsätze, Uhlenbruck-Kriterien, Fragebogen zur Unabhängigkeit des Verwalters**).
Konkrete Vorstellungen für die Berufsaufsicht
Die Regelungen zur Berufszulassung und -ausübung erfordern bei Verstößen auch Regelungen zu einem abgestuften Sanktionssystem bis zum Entzug der Zulassung. „Der VID befürwortet die selbstverwaltende Aufsicht in Form einer Insolvenzverwalterkammer nach dem Vorbild der Notare“, erklärt der VID-Vorsitzende Niering. „Nach einem langen Diskussionsprozess unter den Ausschussmitgliedern kommen wir zu dem Ergebnis, dass diese Lösung dem freien Beruf des Insolvenzverwalters am ehesten Rechnung trägt“, so Niering weiter.
Das Eckpunktepapier sieht in seiner letzten Forderung die Anpassung der Vergütung der Amtsträger vor. Die seit über 20 Jahren nicht mehr erhöhte und mittlerweile kaum mehr berechenbare Vergütung soll reformiert und in einem Insolvenzverwaltervergütungsgesetz (InsVVG) geregelt werden, für das der Berufsverband bereits 2014 einen Gesetzesvorschlag unterbreitet hat.***
Hintergrund: VID fordert seit 2009 die Berufsordnung für Insolvenzverwalter
Der Berufsverband fordert bereits seit dem Jahr 2009 den Gesetzgeber auf, gesetzliche Regelungen für den Beruf des Insolvenzverwalters zu schaffen. Mit den 2011 verankerten GOI – der freiwilligen Selbstverpflichtung auf Qualitätsstandards – hat der VID maßgeblich die Entwicklung von Rahmenbedingungen zur Berufsausübung beeinflusst. Mit Abschluss des Koalitionsvertrages 2018 entwickelte der 32-köpfige Ausschuss Berufsrecht an vier nahezu ganztägigen Sitzungen das hier vorgelegte Eckpunktepapier. England und Frankreich haben bereits seit den 80iger Jahren ein Berufsrecht für Insolvenzverwalter etabliert. Die nun entwickelten Vorschläge des VID folgen in vielen Punkten diesen Vorbildern.
">Über den VID:
Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 480 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.