22.06.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Vorläufige Eigenverwaltung für Automobilzulieferer Michael Bubolz angeordnet

Insolvenz, aber in Eigenverwaltung für den Automobilzulieferer Michael Bubolz GmbH mit Sitz in Stuhr

Mit Beschluss vom 21.06.2018 hat das Amtsgericht Syke die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen der Michael Bubolz GmbH mit Sitz im niedersächsischen Stuhr bei Bremen angeordnet.


Die Michael Bubolz GmbH ist ein mittelständischer Familienbetrieb der Automobilzulieferindustrie. Das Unternehmen produziert Bauteile für die Fahrwerks- und Lenkungstechnik sowie Bauteile für Hydraulik, Armaturen und Apparatebau in Serienfertigung. Die Gesellschaft beschäftigt insgesamt rund 70 Mitarbeiter und erwirtschaftet rund 12 Millionen Euro Umsatz.

 

Zum vorläufigen Sachwalter hat das Amtsgericht Syke den Bremer Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Malte Köster aus der Kanzlei WILLMERKÖSTER bestellt. Köster hat langjährige Erfahrung in Eigenverwaltungs- und Insolvenzverfahren.
So war er zum Beispiel in dem erfolgreich durch Insolvenzplan abgeschlossenen Schutzschirmverfahren des Naturkosthändlers Schneekoppe als Sachwalter bestellt worden. Zuletzt konnte er das Bremer Modeunternehmen zero mit 750 Mitarbeitern und rund 100 Million Jahresumsatz als Insolvenzverwalter nach mehr als zweijähriger Fortführung durch Verkauf an zwei Investoren sanieren. 

 

In dem konkreten Fall der Michael Bubolz GmbH, in dem die Geschäftsführung durch die Kanzlei Schultze & Braun beraten wird, ist seine Aufgabe als vorläufiger Sachwalter die Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung im Hinblick auf die Wahrung der Rechte der Gläubiger. Köster hat zu diesem Zwecke bereits erste Gespräche mit der Geschäftsführung und ihren Beratern sowie dem Betriebsrat und der IG-Metall geführt.

 

 


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