02.01.2024 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Vorläufiges Insolvenzverfahren über Altenburger Destillerie eröffnet

Zweite Insolvenz der Altenburger Destillerie GmbH aus Altenburg

Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Altenburger Destillerie GmbH eröffnet.


Mit Beschluss des Amtsgerichts Gera vom 20.12.2023 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Altenburger Destillerie GmbH aus Altenburg angeordnet. Das Amtsgericht Gera hat Herrn Rechtsanwalt Rolf Rombach, Erfurt, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Das Traditionsunternehmen beschäftigt derzeit 30 Mitarbeiter. Kerngeschäft ist die Produktion und der Vertrieb von Spirituosen und sonstigen Getränken. Hauptabnehmer sind schwerpunktmäßig große Einzelhandelsketten. Zudem exportiert das Unternehmen in verschiedene Länder u.a. Österreich, Niederlande und Spanien. Nach ersten Erkenntnissen hat die Altenburger Destillerie GmbH mit der generellen wirtschaftlichen Abschwächung, steigenden Energiekosten und dem nach wie vor vorhandenen Inflationsdruck zu kämpfen.


Rechtsanwalt Rolf Rombach und sein Team haben mit einer enormen Kraftanstrengung und innerhalb kürzester Zeit (weniger als 24 Stunden) die Lohnzahlungen für den Monat November sicherstellen können. Der Geschäftsbetrieb läuft vorerst uneingeschränkt weiter.


Rolf Rombach mit einer Einschätzung: "Ich war sofort vor Ort und habe mir mit meinem Team einen ersten Überblick verschafft. Aufgrund der anstehenden Feiertage war die Ausgangslage äußerst herausfordernd. Dank des Zusammenspiels aller Beteiligten, konnten die Lohnzahlungen für den Monat November sichergestellt werden. Nach dem Weihnachtsfest werden wir alle weiteren notwendigen Schritte einleiten, um das Unternehmen und den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren."



ROMBACH Rechtsanwälte berät seit mehr als 30 Jahren Unternehmen in Krisensituationen. Egal ob Strategiekrise, Erfolgskrise oder Liquiditätskrise – die Kanzlei verfügt über ein breites und fundiertes Knowhow in allen gängigen Verfahren zur Bewältigung von Unternehmenskrisen. Hierzu zählen präventive Sanierungen (nach StaRUG), Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die klassische Insolvenzverwaltung. Im mitteldeutschen Raum setzen wir mit unserer Expertise und unseren durch Zahlen belegten Erfolgen Maßstäbe. Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen ergänzen unser Beratungsspektrum. Einschlägiges fachliches Knowhow besteht zudem in der Gläubigerberatung.

Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2020 hat die Kanzlei 639 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 47,3 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro


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