10.08.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

WELTER maschinen GmbH: Vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren bewilligt

WELTER zahnrad GmbH von der insolvenz nicht betroffen

WELTER zahnrad GmbH hiervon nicht betroffen


Die WELTER maschinen GmbH hat vor dem Amtsgericht Offenburg ein gerichtliches Eigenverwaltungsverfahren beantragt. Wesentlicher Auslöser für den Antrag waren Verzögerungen in Großprojekten, die zu erheblichen Verschiebungen bei den Kundenzahlungen und damit zu einer nicht mehr zu überbrückenden Liquiditätslücke führten.

Aufgrund des unsicheren Marktumfelds und den damit verbundenen Risiken wurde von den Gesellschaftern beschlossen, den Geschäftsbetrieb nach Abwicklung der bestehenden Aufträge einzustellen.

Die ebenso in den Geschäftsräumlichkeiten angesiedelte Schwestergesellschaft WELTER zahnrad GmbH ist von der Situation nicht betroffen. Die WELTER zahnrad GmbH befindet sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Der Geschäftsbetrieb wird wie gewohnt fortgeführt.


Stand des Verfahrens

Neben dem Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens wurde auch die vorläufige Eigenverwaltung beantragt. Dies berechtigt die WELTER maschinen GmbH die Geschäfte in Eigenregie unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters weiterzuführen. Das zuständige Amtsgericht Offenburg hat den Anträgen stattgegeben.


Handelnde Personen

Durch die Anordnung der Eigenverwaltung bleibt die WELTER maschinen GmbH selbst handlungsfähig. Der Geschäftsführer Peter Welter leitet weiter das Unternehmen. Dabei wird er von der KANZLEI NICKERT beraten. Damit steht auch das erforderliche sanierungs- und insolvenzrechtliche Know-how im Eigenverwaltungsverfahren zur Verfügung.

Das Gericht hat der WELTER maschinen GmbH Herrn Rechtsanwalt Daniel Beck von der Kanzlei Manias in Freiburg als vorläufigen Sachwalter beratend und begleitend zur Seite gestellt.


Die Rolle der Gläubiger und Investoren

Die Sparkasse Offenburg/Ortenau ist als finanzierende Hausbank einer der Hauptgläubiger des Unternehmens. Sie unterstützt und begleitet das gerichtliche Verfahren konstruktiv. Die Gläubiger werden aktiv über den Stand des Verfahrens und die geplanten Maßnahmen informiert. Hierzu ist auf der Homepage der KANZLEI NICKERT ein Datenraum eingerichtet, in dem die wesentliche Situation dargestellt ist und fortlaufend Statusberichte eingestellt werden.


Fortführung Geschäftsbetrieb

Gegenstand der Geschäftstätigkeit ist die Aufbereitung industrieller Großmaschinen. Ebenso der Handel mit Maschinen.Die WELTER maschinen GmbH wird die vorliegenden Kundenaufträge abarbeiten. Neuaufträge sollen keine mehr entgegen genommen werden.Zur Steuerung der für die Betriebsfortführung erforderlichen Liquidität unterhält die WELTER maschinen GmbH eine Liquiditätsplanung und -steuerung unter Aufsicht des bestellten (vorläufigen) Sachwalters.


Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern

Aktuell sind bei der WELTER maschinen GmbH 24 Mitarbeiter und 6 Auszubildende beschäftigt. Die Lohn- und Gehaltszahlungen der Arbeitnehmer sind bis zur Insolvenzeröffnung über das Insolvenzgeld in voller Höhe sichergestellt.

Das Insolvenzgeld wird im laufenden Verfahren vorfinanziert, so dass die Lohn- und Gehaltszahlungen zu den vereinbarten Terminen erfolgen.

Die Mitarbeiter wurden umfassend über den aktuellen Stand informiert.


Ziel des Verfahrens

Ziel des Verfahrens ist es, die bestehenden Kundenaufträge im Rahmen des Verfahrens fertig zu stellen und die WELTER maschinen GmbH in einem geordneten Verfahren zu liquidieren.

Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass das Verfahren, zumindest in den wesentlichen Punkten, im zweiten Halbjahr 2015 abgeschlossen werden kann.


Kommunikation

Die Kommunikation mit den Gläubigern und der Presse zum Verfahren wurde während des gerichtlichen Sanierungsverfahrens der KANZLEI NICKERT übertragen. Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Matthias Kühne, matthias.kuehne (at) kanzlei-nickert.de.





Über KANZLEI NICKERT, Offenburg:

Die KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise benötigt. Branchenschwerpunkte sind dabei Industrie, Handel (B2B) und Bau. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater und Betriebswirte arbeiten dabei Hand in Hand.

Die Kanzlei begleitet Firmen von der Unternehmensgründung über Wachstumsfragen und Umstrukturierungsaufgaben bis hin zu Nachfolgethemen – stets getreu dem Motto: „Wir denken schon mal vor.“ Die KANZLEI NICKERT versteht sich dabei als Partner zur strategischen Unternehmensausrichtung. Mit ihren Experten aus Wirtschafts-, Rechts- und Steuerberatung berät die Kanzlei Firmen kompetent zu individuellen Unternehmenssituationen.

Im Projektgeschäft bietet die Kanzlei Beratung in ihren Spezialgebieten an, insbesondere in der Sanierungsberatung, Unternehmensbewertung und beim Unternehmenskauf und -verkauf.

Die KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV-Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. Für die Insolvenzverwaltung hat die Kanzlei seit 2013 zusätzlich das Zertifikat über die Einführung und Anwendung der „GOI Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“.

Falls Sie über den Beitrag hinausgehende Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Allerdings weisen wir Sie darauf hin, dass wir diese individuelle Leistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch abrechnen.

Alle Angaben sind sorgfältig geprüft. Durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verordnungen sowie Zeitablauf ergeben sich zwangsläufig Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen.

 


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