29.03.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Weniger Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2022

Weniger Insolvenzen von sächsischen Verbrauchern

Insgesamt 3 029 Insolvenzverfahren für Verbraucher wurden im Jahr 2022 in Sachsen gemeldet.


Nach Angaben des Statistischen Landesamtes bedeutete das einen Rückgang der Verfahren um 18,1 Prozent (669 Verfahren) gegenüber dem Vorjahr. Die Eröffnungsquote lag bei 99,5 Prozent. Lediglich 5 Verfahren wurden mangels Masse abgewiesen und 11 Verfahren mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes beendet. 

Außer den Verfahren für Verbraucher gehörten zu den 4 633 Insolvenzen der »übrigen Schuldner« noch 8 Verfahren für natürliche Personen, die als Gesellschafter u. Ä. tätig waren, 873 für ehemals selbstständig Tätige (darunter 451, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen) und 723 Verfahren für Nachlässe und Gesamtgutangelegenheiten. Diese Angaben bedeuteten eine um 12,9 Prozent gesunkene Entwicklung der Verfahrenszahlen gegenüber 2021. 

Auf die Kreisfreien Städte Leipzig (1 030), Dresden (492) und Chemnitz (481) entfielen im Berichtszeitraum 43,2 Prozent aller Insolvenzverfahren der übrigen Schuldner. Von den Landkreisen wurden die meisten Verfahren im Landkreis Zwickau (355) und dem Kreis Leipzig (330) verzeichnet, die wenigsten im Vogtlandkreis (183) und im Kreis Meißen (172). 

Die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen gegenüber den übrigen Schuldnern betrugen 279 Millionen Euro, durchschnittlich 60 220 Euro je Verfahren. Die Forderungshöhe sank im Vergleich zum Vorjahr um 11,9 Prozent bzw. 37,7 Millionen Euro. 

Mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 wurde überschuldeten Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre statt wie bisher im Regelfall sechs Jahre ermöglicht. Die daher stark erhöhten Zahlen in 2021 wurden nicht mehr gemeldet, eine erhöhte Anzahl der Meldungen ist jedoch geblieben.


Bild: © jorono / pixabay

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