29.03.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"
Weniger Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2022
Insgesamt 3 029 Insolvenzverfahren für Verbraucher wurden im Jahr 2022 in Sachsen gemeldet.
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes
bedeutete das einen Rückgang der Verfahren um 18,1 Prozent
(669 Verfahren) gegenüber dem Vorjahr. Die Eröffnungsquote lag bei
99,5 Prozent. Lediglich 5 Verfahren wurden mangels Masse abgewiesen und
11 Verfahren mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes
beendet.
Außer den Verfahren für Verbraucher gehörten zu den
4 633 Insolvenzen der »übrigen Schuldner« noch 8 Verfahren für
natürliche Personen, die als Gesellschafter u. Ä. tätig waren, 873 für
ehemals selbstständig Tätige (darunter 451, die ein
Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen) und 723 Verfahren für
Nachlässe und Gesamtgutangelegenheiten. Diese Angaben bedeuteten eine um
12,9 Prozent gesunkene Entwicklung der Verfahrenszahlen
gegenüber 2021.
Auf die Kreisfreien Städte Leipzig (1 030),
Dresden (492) und Chemnitz (481) entfielen im Berichtszeitraum
43,2 Prozent aller Insolvenzverfahren der übrigen Schuldner. Von den
Landkreisen wurden die meisten Verfahren im Landkreis Zwickau (355) und
dem Kreis Leipzig (330) verzeichnet, die wenigsten im
Vogtlandkreis (183) und im Kreis Meißen (172).
Die von den Gläubigern
angemeldeten Forderungen gegenüber den übrigen Schuldnern betrugen
279 Millionen Euro, durchschnittlich 60 220 Euro je Verfahren. Die
Forderungshöhe sank im Vergleich zum Vorjahr um 11,9 Prozent bzw.
37,7 Millionen Euro.
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 wurde
überschuldeten Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Verbraucherinnen
und Verbrauchern eine Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf
drei Jahre statt wie bisher im Regelfall sechs Jahre ermöglicht. Die
daher stark erhöhten Zahlen in 2021 wurden nicht mehr gemeldet, eine
erhöhte Anzahl der Meldungen ist jedoch geblieben.
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