07.02.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Windkraftanlagenhersteller Fuhrländer tritt in das Regel-Insolvenzverfahren ein

Windkraftanlagen Hersteller Fuhrländer bricht Eigenverwaltung ab

Am 04.02.2013 fand vor dem Insolvenzgericht Montabaur die erste Gläubigerversammlung im eröffneten Insolvenzverfahren der Fuhrländer AG statt. Auf Antrag des Vorstandes der Fuhrländer AG wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beendet und in ein Regelverfahren überführt.


Zum Insolvenzverwalter wurde der Trierer Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt bestellt.

 

Hintergrund für die Überleitung in ein Regelinsolvenzverfahren war der Umstand, dass ein international ausgelegter Investorenprozess trotz intensiver Bemühungen innerhalb der letzten Monate bisher nicht zu der angestrebten Gesamtlösung geführt hat.

 

Das Ende der Eigenverwaltung bedeutet nicht das Ende des Sanierungsprozesses. Bereits in der Gläubigerversammlung wurde ein Konzept für die Fortführung der Service- und Wartungsleistungen der Fuhrländer AG vorgestellt und von dieser gebilligt. Mit der Umsetzung dieses Konzeptes wurde am 05.02.2013 begonnen.

 

„Mit dieser Entscheidung ist eine Erhaltung der Kernfunktionen Service und Wartung möglich. Damit wird auch zukünftig den Fuhrländer-Kunden ein leistungsstarkes und kompetentes Service- und Wartungsteam für die Betreuung ihrer Anlagen zur Verfügung stehen“, sagte Werner Heer, Vorstandsvorsitzender der Fuhrländer AG.

 

Die Mitarbeiter wurden über die Entwicklung im Rahmen einer Belegschaftsversammlung am 05.02.2013 informiert. Da aktuell nur eine Teilsanierung des Unternehmens umsetzbar ist, musste der Insolvenzverwalter unmittelbar nach dieser Unterrichtung diejenigen Teile der Belegschaft, die nicht in den Bereichen Service und Wartung beschäftigt werden, von der Arbeit vorläufig freistellen. Betroffen von der Freistellung sind 148 Mitarbeiter. 

 

„Trotz der getroffenen Entscheidungen sind wir nach wie vor mit Investoren im Gespräch, um unter Umständen doch noch die Weiterführung der gesamten Fuhrländer AG zu ermöglichen“, sagte Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, Insolvenzverwalter der Fuhrländer AG.

 



Über die Fuhrländer AG

Die Fuhrländer AG ist Pionier für die Nutzung der Windenergie im Binnenland und gehört heute in Deutschland sowie in West- und Osteuropa, Brasilien, Vietnam und der Ukraine zu den Wegbereitern der Windenergie im Binnenland. Mit einer aktuellen Anlagenpalette mit 2,0, 2,5 und 3,0 Megawatt Leistung bietet Fuhrländer modernste Anlagentechnik. In die Krise geriet Fuhrländer in den letzten Jahren aus diversen Gründen. Nach einer Phase des starken Wachstums hatte sich der Windkraftsektor in den vergangenen Jahren rückläufig entwickelt. Sinkende Margen und die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise verstärkten zudem die finanziellen Sorgen. Hinzu kamen Zahlungsstockungen bei Auslandsprojekten. Alle diese Gründe führten insgesamt letztlich zum Insolvenzantrag. Das Amtsgericht Montabaur hat am 11.12.2012 das Planverfahren in Eigenverwaltung der FLAG eröffnet und damit den Weg frei für den bereits eingeschlagenen Sanierungskurs gemacht.

 

 

Über Prof. Dr. jur. Dr. phil. Thomas B. Schmidt

Rechtsanwalt Thomas B. Schmidt ist Fachanwalt für Arbeits- und Insolvenzrecht und Partner der Kanzlei König Rechtsanwälte, eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Trier. Seit 1997 ist Prof. Schmidt als Insolvenzverwalter tätig und gilt als bekannter Experte für Insolvenzplanverfahren und Sanierungen. Darüber hinaus ist er auf Restrukturierungen spezialisiert. Er ist Honorarprofessor der Fachhochschule Trier und lehrt dort seit 2002 in den Fächern Wirtschafts- und Insolvenzrecht.

 

 

 

 


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