Zahlungsmoral in Europa: Im Norden topp, im Süden flopp
Europa wächst zwar zusammen. Beim Zahlungsverhalten unterscheiden sich Länder wie Schweden, Belgien, Deutschland und Bulgarien aber immer noch deutlich.
Rayna Mitkova-Todorova arbeitet in einer wichtigen Branche. Sie gehört zum bulgarischen Inkassoverband ACABG – dessen Mitgliedsunternehmen gut 2,5 Millionen Inkassofälle pro Jahr bearbeiten und der Volkswirtschaft in ihrem Land fast 100 Millionen Euro zurückführen. Gerade in Südosteuropa sind die Forderungsmanager immer wichtiger geworden. „Die viertgrößte Bank Bulgariens ist letztes Jahr pleitegegangen, und die drittgrößte musste zur selben Zeit schwere Liquiditätsschwierigkeiten bewältigen“, erklärt Mitkova-Todorova. Kein Wunder, dass in Bulgarien die Zahlungsmoral im Keller ist. Dabei lief es bis 2008 sogar gut. „In den Jahren vor der Finanzkrise war es relativ leicht, Forderungen einzuziehen“, berichtet Mitkova-Todorova. „Wenn es überhaupt mal zu Zahlungsverzögerungen kam, war der Grund meist, dass die Schuldner ihre Rechnungen schlicht vergessen hatten. Seit 2008 hat die Zahl der offenen Forderungen allerdings stark zugenommen, und auch die Zahl der Arbeitslosen ist erheblich gewachsen.“ Laut Angaben der Bulgarischen Nationalbank war letztes Jahr jeder fünfte Kredit notleidend.
Nicht nur in Südosteuropa müssen Gläubiger oft um ihr Geld
zittern. Auch in Belgien hat die Rechnungstreue seit der Finanzkrise stark
nachgelassen. Gegenüber dem BDIU-Magazin „Die Inkassowirtschaft“ berichtet
Etienne van der Vaeren vom belgischen Inkassoverband über wachsenden Bedarf an
den Leistungen seiner Branche: „Noch vor fünf Jahren haben uns unsere Kunden
etwa zwei bis drei Prozent ihres Umsatzes an B2C-Forderungen zum Einzug
übergeben. Heute liegt dieser Anteil bei drei bis vier Prozent.“
Weniger Probleme mit der Zahlungsmoral haben Firmen in
Deutschland und Schweden. Allerdings trübt hierzulande die Umsetzung der
europäischen Zahlungsverzugsrichtlinie die ansonsten gute Stimmung. Demnach
können Gläubiger im Geschäftsverkehr zwar nach 60 Tagen Zahlungsverzug
automatisch eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro verlangen. Aber sie
müssen diese jetzt auf alle weiteren Rechtsverfolgungskosten anrechnen, wie Kay
Berg, Hauptgeschäftsführer des deutschen Inkassoverbands, kritisiert:
„Beauftragt der Gläubiger ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt mit
der Durchsetzung seiner Rechte und kostet diese Rechtsdienstleistung dann in
der Praxis mehr als dieser Pauschalbetrag von 40 Euro, dann zahlt der Gläubiger
jetzt sogar noch drauf und wird finanziell schlechter gestellt als vor der
Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie. Das ist absurd, widerspricht dem
Gedanken des europäischen Richtliniengebers und sollte unserer Ansicht nach
dringend korrigiert werden.“
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