19.05.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

S.A.G. Solarstrom AG: erste Abschlagszahlung

Anleihegläubiger der SAG Solarstrom erhalten erste Abschlagzahlung

Anleihegläubiger der Anleihe 2011/2017 und der Anleihe 2010/2015 erhalten erste Abschlagszahlung


Wie bereits auf der Gläubigerversammlung am 16. Mai 2014 und mit Mitteilung der beiden gemeinsamen Vertreter der Anleihen der Gesellschaft, Herr Rechtsanwalt Markus Kienle und One Square Advisory Services GmbH, vom 9. April 2015 angekündigt, erhalten die Gläubiger der Anleihe 2011/2017 (ISIN DE000A1K0K53/ WKN A 1K0K5) und der Anleihe 2010/2015 (ISIN DE000A1E84A4 / WKN A1E84A) der S. A. G. Solarstrom AG i.L., Freiburg i.Br., eine erste Abschlagzahlung in Höhe von 15 % auf deren festgestellte Forderungen.

 

Die Teilausschüttung in Höhe von 15% auf die festgestellten Forderungen der Anleihegläubiger der Anleihe 2011/2017 an die Depotbanken der Anleihegläubiger erfolgte am 14. Mai 2015.

 

Die Teilausschüttung in Höhe von 15% auf die festgestellten Forderungen der Anleihegläubiger der Anleihe 2010/2015 an die Depotbanken der Anleihegläubiger wird am 26. Mai 2015 erfolgen. Maßgeblich für diese erste Abschlagzahlung ist die Verbuchung der Teilschuldverschreibungen der Anleihe 2010/2015 im Depot der Anleihegläubiger am 26. Mai 2015.

 

Unter Berücksichtigung des bisherigen Standes der Verwertung und notwendiger Rückstellungen für die veranschlagten  Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten sowie bestrittener Forderungen beträgt die Ausschüttungsquote der ersten Abschlagszahlung 15% auf die festgestellten Forderungen.

 

Es handelt sich hierbei nicht um eine Schluss-, oder Abfindungszahlung, sondern um eine erste Abschlagszahlung. An der seitens des Insolvenzverwalters erwarteten Insolvenzquote von voraussichtlich ca. 50 % auf die festgestellten Forderungen hat sich nichts geändert.

 


Hintergrund

Die S.A.G. Solarstrom AG hatte im Dezember 2013 aufgrund verspäteter Zahlungsmittelzuflüsse in Höhe von über 20 Mio. EUR Insolvenz angemeldet. Zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung lag keine bilanzielle Überschuldung vor. Ende Oktober 2014 wurde der herstellerunabhängige Anbieter von Photovoltaik-Anlagen im Wege einer übertragenden Sanierung an die SF Suntech Deutschland GmbH, einem Tochterunternehmen der chinesischen Shunfeng Photovoltaic International, rechtskräftig veräußert. Der Kaufpreis für den gesamten operativen Geschäftsbetrieb inklusive aller Assets der S.A.G. Solarstrom Gruppe belief sich auf 65 Mio. EUR

 

 

 


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