22.09.2022 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Zielgerichtete Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften

„Insolvenzen um jeden Preis zu vermeiden, ist aus volkswirtschaftlicher und unternehmerischer Sicht wenig sinnvoll“, sagt L. Flöther

Gravenbrucher Kreis plädiert für zielgerichtete Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften, um Krisenfolgen abzumildern


Der Gravenbrucher Kreis begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung, auf die aktuelle wirtschaftliche Lage auch mit Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht zu reagieren. Dabei plädiert der Kreis für zielgerichtete Eingriffe, um die vorhandenen Instrumente flexibel und effizient nutzen zu können.

 

In seiner Stellungnahme zu einer Formulierungshilfe der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2730) unterstützt der Gravenbrucher Kreis die temporäre und maßvolle Verkürzung relevanter sanierungs- und insolvenzrechtlicher Prognose- und Planungsfristen. Eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht lehnt der Kreis hingegen ab, um ihre ordnungspolitische Funktion und den effektiven Gläubigerschutz weiterhin zu gewährleisten. Zudem spricht sich der Gravenbrucher Kreis für eine zielgerichtete Regelung aus, die jene Unternehmen fokussiert, die von der aktuellen Situation besonders betroffen sind, wie z. B. energieintensive produzierende Betriebe.

 

„Insolvenzen um jeden Preis zu vermeiden, ist aus volkswirtschaftlicher und unternehmerischer Sicht wenig sinnvoll“, betont Lucas Flöther, Sprecher des Gravenbrucher Kreises. „Das deutsche Sanierung- und Insolvenzrecht bietet gute Instrumente, um Unternehmen, die in Schieflage geraten, zu restrukturieren und zu entlasten. Damit können sie sich für eine dauerhaft veränderte Zukunft gut aufstellen.“



Über den Gravenbrucher Kreis

Im Gravenbrucher Kreis sind seit 1986 Vertreter führender Insolvenzkanzleien Deutschlands zusammengeschlossen, die sich durch umfassende Erfahrung und Kompetenz im Bereich überregionaler Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren auszeichnen. Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung höchster Qualitäts- und Leistungsstandards, die sie durch das exklusive, von unabhängigen Auditoren geprüfte Zertifikat InsO Excellence nachweisen. Der Kreis hat aktuell 31 Mitglieder (davon 20 aktive und elf passive). Sprecher des Gravenbrucher Kreises ist seit März 2015 Prof. Dr. Lucas F. Flöther.

Seit seiner Gründung sieht sich der Gravenbrucher Kreis gefordert, das Restrukturierungs- und Insolvenzrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete aus Sicht der Praxis fortzuentwickeln. Darüber hinaus bringt der Gravenbrucher Kreis seine Erfahrung in grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzen ein und beteiligt sich an der Fortentwicklung internationaler Standards und Regeln im Bereich der Restrukturierung.

Der interdisziplinäre Erfahrungsaustausch und die gemeinsamen Diskussionen innerhalb des Gravenbrucher Kreises führen zu profunden Einschätzungen und fachkundigen Stellungnahmen. Diese genießen in der nationalen und internationalen Fachwelt des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts hohe Anerkennung und finden in Gesetzgebungsverfahren Gehör.


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