„Entscheidend ist eine effektive Kontrolle des eigenverwaltenden Schuldners“
 
                Insolvenzverwalter-Kommentar zur Rolle des Gläubigerausschusses: „Entscheidend ist eine effektive Kontrolle des eigenverwaltenden Schuldners“
Dirk Hammes, Duisburger Rechtsanwalt und namensgebender Partner der 
Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter, ist Mitautor des renommierten 
„Kölner Kommentars zur InsO“. Darin kommentiert er den Themenkomplex des
 Gläubigerausschusses, den Dirk Hammes aus der Verwalterpraxis sehr gut 
kennt.
Der Duisburger Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt Dirk Hammes gehört 
regelmäßig zu den am meisten bestellten Insolvenzverwaltern in 
Deutschland und ist für seinen umfassenden Sanierungswillen bekannt. Und
 der namensgebende Gründungspartner der vorwiegend in der 
Insolvenzverwaltung tätigen Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter ist auch 
ein strenger Verfechter der Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren. Für 
ihn steht – sei es in einem Regelinsolvenzverfahren oder besonders auch 
in Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung – immer § 1 der 
Insolvenzordnung (InsO) im Fokus: die bestmögliche Befriedigung der 
Gläubiger.
Dieser Blick auf die Gläubigerrechte und seine besondere Expertise haben
 dazu geführt, dass Dirk Hammes im „Kölner Kommentar zur InsO“ (Band 2, 
herausgegeben von Prof. Dr. Harald Hess) den Themenkomplex des 
Gläubigerausschusses kommentiert hat, wie er in den Paragrafen 67 bis 73
 der Insolvenzordnung (InsO) niedergelegt ist. Der Rechtsanwalt 
analysiert unter anderem die Bedeutung und die Aufgaben des 
Gläubigerausschusses als Vertretungsorgan der Gläubiger eines 
Insolvenzverfahrens und stellt die Rechte und Pflichten der Mitglieder 
des Gläubigerausschusses in seiner umfassenden Kommentierung heraus.
Für Dirk Hammes ist klar: „Der Gläubigerausschuss hat sich vorrangig an 
dem einheitlichen Hauptziel des Verfahrens zu orientieren: der 
gemeinschaftlichen, bestmöglichen und gleichmäßigen Befriedigung der 
Gläubiger. Deshalb ist jedes Gläubigerausschussmitglied verpflichtet, zu
 überwachen, ob die Verfahrensdurchführung rechtmäßig und im Ergebnis 
auch wirtschaftlich sinnvoll erfolgt.“ Entscheidend sei eine effektive 
Kontrolle des Insolvenzverwalters und erst recht des eigenverwaltenden 
Schuldners. Der Gläubigerausschuss müsse in der Lage sein, schnell zu 
handeln und insbesondere in Einzelfragen Einfluss auf das Verfahren zu 
nehmen. Dies betreffe im Wesentlichen Verwertungsentscheidungen sowie 
die Frage, ob Rechtsstreite geführt werden und Rechtsgeschäfte 
abgeschlossen werden sollen.
Der Rechtsanwalt weist auch darauf hin, dass Gläubiger sich im Ausschuss
 von anderen Personen als den eigenen Organen vertreten lassen dürfen. 
Angesichts der in Einzelfällen gravierenden zeitlichen Inanspruchnahme, 
der Haftungsgefahren und der hohen fachlichen Anforderungen, die eine 
Tätigkeit im Gläubigerausschuss mit sich bringt, ist eine professionelle
 Vertretung ratsam, aber auch wirtschaftlich und strategisch sinnvoll.
Dirk Hammes unterstützt als Gutachter Insolvenzgerichte und als Berater 
Gläubiger beziehungsweise Gläubigerausschüsse, insbesondere in 
Eigenverwaltungsverfahren. „Meine Tätigkeit soll Richtern und Gläubigern
 dabei helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Das beginnt bei 
den Anträgen auf Eröffnung eines Verfahrens in Eigenverwaltung und setzt
 sich bei der Kontrolle von laufenden Verfahren fort.“ Sie diene immer 
dem Ziel, dass alle entsprechenden Vorschriften eingehalten würden und 
nur Eigenverwaltungsanträge Erfolg hätten, deren Ziel die bestmögliche 
Befriedigung der Gläubiger sei. Als in der Eigenverwaltung erfahrener 
Insolvenzverwalter beziehungsweise Sachwalter könne Hammes durch die 
Beratung gewährleisten, dass die Gläubigerbefriedigung nicht aus dem 
Blick gerate und keine Partei persönliche Vorteile aus dem Verfahren 
ziehe, die andere Beteiligte benachteiligen könnten.
  
Über hammes.
hammes. mit Hauptsitz in Duisburg und vier weiteren Standorten in 
Nordrhein-Westfalen ist eine vornehmlich im Bereich der 
Insolvenzverwaltung tätige Kanzlei mit 65 hochqualifizierten und 
interdisziplinär arbeitenden Mitarbeitern. Geführt wird hammes. von 
Rechtsanwalt und Betriebswirt Dirk Hammes und Rechtsanwalt Mark Steh. 
Als eine der führenden Insolvenzverwalterkanzleien in 
Nordrhein-Westfalen und in Deutschland versteht hammes. die 
Insolvenzverwaltung als zweite Chance für einen geordneten Neuanfang von
 Unternehmen und natürlichen Personen in der Krise. Schwerpunkt der 
Tätigkeit von hammes. ist die Fortführung und Sanierung des insolventen 
oder von der Insolvenz bedrohten Unternehmens mit dem Ziel, das sanierte
 Unternehmen mit allen dazugehörigen Assets und somit möglichst vielen 
Arbeitsplätzen langfristig zu erhalten. Eine besondere Expertise besitzt
 hammes. bei Kriminalinsolvenzen. Der Aufdeckung von 
Vermögensverschiebungen und Bilanzmanipulationen folgt ein konsequentes 
Vorgehen gegen die Schädiger. Nach den Vorgaben der Insolvenzordnung 
strebt hammes. in allen Fällen an, die Gläubigerinteressen bestmöglich 
zu befriedigen.  
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