26.01.2017 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

„Entscheidend ist eine effektive Kontrolle des eigenverwaltenden Schuldners“

Insolvenz in eigenverwaltung darf keinen Gläubiger benachteiligen

Insolvenzverwalter-Kommentar zur Rolle des Gläubigerausschusses: „Entscheidend ist eine effektive Kontrolle des eigenverwaltenden Schuldners“


Dirk Hammes, Duisburger Rechtsanwalt und namensgebender Partner der Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter, ist Mitautor des renommierten „Kölner Kommentars zur InsO“. Darin kommentiert er den Themenkomplex des Gläubigerausschusses, den Dirk Hammes aus der Verwalterpraxis sehr gut kennt.

Der Duisburger Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt Dirk Hammes gehört regelmäßig zu den am meisten bestellten Insolvenzverwaltern in Deutschland und ist für seinen umfassenden Sanierungswillen bekannt. Und der namensgebende Gründungspartner der vorwiegend in der Insolvenzverwaltung tätigen Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter ist auch ein strenger Verfechter der Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren. Für ihn steht – sei es in einem Regelinsolvenzverfahren oder besonders auch in Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung – immer § 1 der Insolvenzordnung (InsO) im Fokus: die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger.

Dieser Blick auf die Gläubigerrechte und seine besondere Expertise haben dazu geführt, dass Dirk Hammes im „Kölner Kommentar zur InsO“ (Band 2, herausgegeben von Prof. Dr. Harald Hess) den Themenkomplex des Gläubigerausschusses kommentiert hat, wie er in den Paragrafen 67 bis 73 der Insolvenzordnung (InsO) niedergelegt ist. Der Rechtsanwalt analysiert unter anderem die Bedeutung und die Aufgaben des Gläubigerausschusses als Vertretungsorgan der Gläubiger eines Insolvenzverfahrens und stellt die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Gläubigerausschusses in seiner umfassenden Kommentierung heraus.

Für Dirk Hammes ist klar: „Der Gläubigerausschuss hat sich vorrangig an dem einheitlichen Hauptziel des Verfahrens zu orientieren: der gemeinschaftlichen, bestmöglichen und gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger. Deshalb ist jedes Gläubigerausschussmitglied verpflichtet, zu überwachen, ob die Verfahrensdurchführung rechtmäßig und im Ergebnis auch wirtschaftlich sinnvoll erfolgt.“ Entscheidend sei eine effektive Kontrolle des Insolvenzverwalters und erst recht des eigenverwaltenden Schuldners. Der Gläubigerausschuss müsse in der Lage sein, schnell zu handeln und insbesondere in Einzelfragen Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Dies betreffe im Wesentlichen Verwertungsentscheidungen sowie die Frage, ob Rechtsstreite geführt werden und Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden sollen.

Der Rechtsanwalt weist auch darauf hin, dass Gläubiger sich im Ausschuss von anderen Personen als den eigenen Organen vertreten lassen dürfen. Angesichts der in Einzelfällen gravierenden zeitlichen Inanspruchnahme, der Haftungsgefahren und der hohen fachlichen Anforderungen, die eine Tätigkeit im Gläubigerausschuss mit sich bringt, ist eine professionelle Vertretung ratsam, aber auch wirtschaftlich und strategisch sinnvoll.

Dirk Hammes unterstützt als Gutachter Insolvenzgerichte und als Berater Gläubiger beziehungsweise Gläubigerausschüsse, insbesondere in Eigenverwaltungsverfahren. „Meine Tätigkeit soll Richtern und Gläubigern dabei helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Das beginnt bei den Anträgen auf Eröffnung eines Verfahrens in Eigenverwaltung und setzt sich bei der Kontrolle von laufenden Verfahren fort.“ Sie diene immer dem Ziel, dass alle entsprechenden Vorschriften eingehalten würden und nur Eigenverwaltungsanträge Erfolg hätten, deren Ziel die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger sei. Als in der Eigenverwaltung erfahrener Insolvenzverwalter beziehungsweise Sachwalter könne Hammes durch die Beratung gewährleisten, dass die Gläubigerbefriedigung nicht aus dem Blick gerate und keine Partei persönliche Vorteile aus dem Verfahren ziehe, die andere Beteiligte benachteiligen könnten.





Über hammes.
hammes. mit Hauptsitz in Duisburg und vier weiteren Standorten in Nordrhein-Westfalen ist eine vornehmlich im Bereich der Insolvenzverwaltung tätige Kanzlei mit 65 hochqualifizierten und interdisziplinär arbeitenden Mitarbeitern. Geführt wird hammes. von Rechtsanwalt und Betriebswirt Dirk Hammes und Rechtsanwalt Mark Steh. Als eine der führenden Insolvenzverwalterkanzleien in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland versteht hammes. die Insolvenzverwaltung als zweite Chance für einen geordneten Neuanfang von Unternehmen und natürlichen Personen in der Krise. Schwerpunkt der Tätigkeit von hammes. ist die Fortführung und Sanierung des insolventen oder von der Insolvenz bedrohten Unternehmens mit dem Ziel, das sanierte Unternehmen mit allen dazugehörigen Assets und somit möglichst vielen Arbeitsplätzen langfristig zu erhalten. Eine besondere Expertise besitzt hammes. bei Kriminalinsolvenzen. Der Aufdeckung von Vermögensverschiebungen und Bilanzmanipulationen folgt ein konsequentes Vorgehen gegen die Schädiger. Nach den Vorgaben der Insolvenzordnung strebt hammes. in allen Fällen an, die Gläubigerinteressen bestmöglich zu befriedigen.


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