„Entscheidend ist eine effektive Kontrolle des eigenverwaltenden Schuldners“
Insolvenzverwalter-Kommentar zur Rolle des Gläubigerausschusses: „Entscheidend ist eine effektive Kontrolle des eigenverwaltenden Schuldners“
Dirk Hammes, Duisburger Rechtsanwalt und namensgebender Partner der
Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter, ist Mitautor des renommierten
„Kölner Kommentars zur InsO“. Darin kommentiert er den Themenkomplex des
Gläubigerausschusses, den Dirk Hammes aus der Verwalterpraxis sehr gut
kennt.
Der Duisburger Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt Dirk Hammes gehört
regelmäßig zu den am meisten bestellten Insolvenzverwaltern in
Deutschland und ist für seinen umfassenden Sanierungswillen bekannt. Und
der namensgebende Gründungspartner der vorwiegend in der
Insolvenzverwaltung tätigen Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter ist auch
ein strenger Verfechter der Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren. Für
ihn steht – sei es in einem Regelinsolvenzverfahren oder besonders auch
in Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung – immer § 1 der
Insolvenzordnung (InsO) im Fokus: die bestmögliche Befriedigung der
Gläubiger.
Dieser Blick auf die Gläubigerrechte und seine besondere Expertise haben
dazu geführt, dass Dirk Hammes im „Kölner Kommentar zur InsO“ (Band 2,
herausgegeben von Prof. Dr. Harald Hess) den Themenkomplex des
Gläubigerausschusses kommentiert hat, wie er in den Paragrafen 67 bis 73
der Insolvenzordnung (InsO) niedergelegt ist. Der Rechtsanwalt
analysiert unter anderem die Bedeutung und die Aufgaben des
Gläubigerausschusses als Vertretungsorgan der Gläubiger eines
Insolvenzverfahrens und stellt die Rechte und Pflichten der Mitglieder
des Gläubigerausschusses in seiner umfassenden Kommentierung heraus.
Für Dirk Hammes ist klar: „Der Gläubigerausschuss hat sich vorrangig an
dem einheitlichen Hauptziel des Verfahrens zu orientieren: der
gemeinschaftlichen, bestmöglichen und gleichmäßigen Befriedigung der
Gläubiger. Deshalb ist jedes Gläubigerausschussmitglied verpflichtet, zu
überwachen, ob die Verfahrensdurchführung rechtmäßig und im Ergebnis
auch wirtschaftlich sinnvoll erfolgt.“ Entscheidend sei eine effektive
Kontrolle des Insolvenzverwalters und erst recht des eigenverwaltenden
Schuldners. Der Gläubigerausschuss müsse in der Lage sein, schnell zu
handeln und insbesondere in Einzelfragen Einfluss auf das Verfahren zu
nehmen. Dies betreffe im Wesentlichen Verwertungsentscheidungen sowie
die Frage, ob Rechtsstreite geführt werden und Rechtsgeschäfte
abgeschlossen werden sollen.
Der Rechtsanwalt weist auch darauf hin, dass Gläubiger sich im Ausschuss
von anderen Personen als den eigenen Organen vertreten lassen dürfen.
Angesichts der in Einzelfällen gravierenden zeitlichen Inanspruchnahme,
der Haftungsgefahren und der hohen fachlichen Anforderungen, die eine
Tätigkeit im Gläubigerausschuss mit sich bringt, ist eine professionelle
Vertretung ratsam, aber auch wirtschaftlich und strategisch sinnvoll.
Dirk Hammes unterstützt als Gutachter Insolvenzgerichte und als Berater
Gläubiger beziehungsweise Gläubigerausschüsse, insbesondere in
Eigenverwaltungsverfahren. „Meine Tätigkeit soll Richtern und Gläubigern
dabei helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Das beginnt bei
den Anträgen auf Eröffnung eines Verfahrens in Eigenverwaltung und setzt
sich bei der Kontrolle von laufenden Verfahren fort.“ Sie diene immer
dem Ziel, dass alle entsprechenden Vorschriften eingehalten würden und
nur Eigenverwaltungsanträge Erfolg hätten, deren Ziel die bestmögliche
Befriedigung der Gläubiger sei. Als in der Eigenverwaltung erfahrener
Insolvenzverwalter beziehungsweise Sachwalter könne Hammes durch die
Beratung gewährleisten, dass die Gläubigerbefriedigung nicht aus dem
Blick gerate und keine Partei persönliche Vorteile aus dem Verfahren
ziehe, die andere Beteiligte benachteiligen könnten.
Über hammes.
hammes. mit Hauptsitz in Duisburg und vier weiteren Standorten in
Nordrhein-Westfalen ist eine vornehmlich im Bereich der
Insolvenzverwaltung tätige Kanzlei mit 65 hochqualifizierten und
interdisziplinär arbeitenden Mitarbeitern. Geführt wird hammes. von
Rechtsanwalt und Betriebswirt Dirk Hammes und Rechtsanwalt Mark Steh.
Als eine der führenden Insolvenzverwalterkanzleien in
Nordrhein-Westfalen und in Deutschland versteht hammes. die
Insolvenzverwaltung als zweite Chance für einen geordneten Neuanfang von
Unternehmen und natürlichen Personen in der Krise. Schwerpunkt der
Tätigkeit von hammes. ist die Fortführung und Sanierung des insolventen
oder von der Insolvenz bedrohten Unternehmens mit dem Ziel, das sanierte
Unternehmen mit allen dazugehörigen Assets und somit möglichst vielen
Arbeitsplätzen langfristig zu erhalten. Eine besondere Expertise besitzt
hammes. bei Kriminalinsolvenzen. Der Aufdeckung von
Vermögensverschiebungen und Bilanzmanipulationen folgt ein konsequentes
Vorgehen gegen die Schädiger. Nach den Vorgaben der Insolvenzordnung
strebt hammes. in allen Fällen an, die Gläubigerinteressen bestmöglich
zu befriedigen.
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