06.06.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Sanierung der PROKON Regenerative Energien GmbH auf gutem Weg - Windparkportfolio wird auch im Insolvenzverfahren erweitert

Prokon - Insolvenz

Windparks Ferchland III und Brudzewice werden errichtet. Ein sanierender Insolvenzplan ist in Vorbereitung


Die PROKON Regenerative Energien GmbH ("PROKON")erweitert auch während des Insolvenzverfahrens ihr Windparkportfolio, nachdem die entsprechende Finanzierung durch den Insolvenzverwalter sichergestellt werden konnte. Der Windpark Ferchland III in Sachsen-Anhalt wird derzeit errichtet. Dort werden voraussichtlich bis Ende Juni drei 2-Megawatt Anlagen des Herstellers Vestas in Betrieb genommen. Ferchland III ergänzt die bestehenden Windparks Ferchland I und II, die nach der Errichtung über eine installierte Leistung von insgesamt rd. 18 Megawatt verfügen. Darüber hinaus wird die 100%ige Tochtergesellschaft von PROKON in Polen im 3. Quartal dieses Jahres den Windpark Brudzewice in Betrieb nehmen, in dem vier Windenergieanlagen des Herstellers Vestas mit einer Leistung von jeweils 2 Megawatt errichtet werden.

 

Auch die Sanierung von PROKON nimmt weiter greifbare Formen an. Der dafür erforderliche Arbeitsplatzabbau ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Langfristig werden bei PROKON rd. 300 Arbeitsplätze erhalten werden. Etwa 80 Beschäftigte von PROKON haben selbst gekündigt. Weitere rd. 20 befristete Arbeitsverträge werden bis Ende Juni 2014 beendet. 71 Mitarbeiter haben das Angebot erhalten, in eine Transfergesellschaft mit einer Laufzeit von 8 Monaten zu wechseln und haben dieses Angebot angenommen. Kündigungen waren nicht erforderlich.

 

"Wir befinden uns mit den wesentlichen Gläubigergruppen, insbesondere dem "Die Freunde von PROKON e.V." ("FvP"), dem SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ("SdK") und dem DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. ("DSW") in einem regen, teils auch kontroversen, aber insgesamt sehr sanierungsorientierten Austausch über die wesentlichen Eckpunkte des angestrebten Insolvenzplans. Unser Ziel ist es, den Gläubigern am 22. Juli 2014 anlässlich der ersten Gläubigerversammlung ein Konzept für einen Insolvenzplan vorzustellen, für dessen Ausarbeitung die Gläubigerversammlung dann einen entsprechenden Auftrag erteilen soll", so der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin.

 

Der Insolvenzplan wird unter anderem vorsehen, dass die heute noch von Herrn Carsten Rodbertus gehaltenen Anteile an der PROKON zumindest zu einem erheblichen Teil an die Genussrechtsinhaber übertragen werden. Begleitend wird der Einstieg eines strategischen Investors geprüft. In jedem Fall wird der Insolvenzplan die gesetzlich vorgesehene Regelung enthalten, dass Herr Rodbertus nicht mehr Gesellschafter von PROKON sein wird.

 

"Wir stellen fest, dass das Interesse der Gläubiger an einem unternehmerischen Engagement, insbesondere soweit diese bei den FvP organisiert oder durch DSW und SdK vertreten sind, groß ist. Wir arbeiten daran, den Gläubigern ein seriös kalkuliertes und nachhaltiges Angebot im Rahmen eines Insolvenzplans zu unterbreiten. Die Gläubiger haben erkannt, dass eine sachliche Herangehensweise für sie vorteilhafter ist als vermeintlich visionäre Schnellschüsse, die kaufmännischer Vernunft entbehren", so Penzlin weiter.

 

In Itzehoe und an allen weiteren Standorten von PROKON wird seit der Verfahrenseröffnung vom Managementteam und der sehr motivierten Belegschaft mit Hochdruck daran gearbeitet, professionelle und der Unternehmensgröße angemessene Strukturen einzuziehen. Deren Implementierung hatte der Gründungsgesellschafter Carsten Rodbertus bewusst verhindert. Parallel dazu macht die Stabilisierung der Geschäftsbereiche, die nicht zum Kerngeschäft "Windenergie und Endkunden-Stromversorgung" gehören, gute Fortschritte. So hat der Gläubigerausschuss nunmehr beschlossen, dass der HIT Holzindustrie Torgau oHG (HIT) weitere Darlehensmittel zur Vollendung ihrer Investitionen - und damit auch zum Werterhalt der bestehenden Forderungen von PROKON - zur Verfügung gestellt werden. Bei der HIT war es bereits in 2013 zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung der Investitionen gekommen, da der unter der Führung von Carsten Rodbertus zugesagte Kreditrahmen von PROKON nicht zur Verfügung gestellt werden konnte. Auch bei Windparkprojekten war es in 2013 verstärkt zu Verzögerungen gekommen, da das Unternehmen über keine angemessene Unternehmensplanung verfügte und Zusagen bzw. Bestellungen veranlasst wurden, ohne zu prüfen, ob bei Fälligkeit Zahlung erfolgen konnte.

 

"Mit der Konzentration auf das Kerngeschäft stellen wir die Stärken von PROKON wieder in den Mittelpunkt der Unternehmenstätigkeit. Davon bringen uns auch die wiederholten Versuche des Herrn Rodbertus nicht ab, der gezielt versucht, Genussrechtsinhaber und Belegschaft durch die Behauptung zu verunsichern, PROKON werde zerschlagen", sagt Penzlin. "Unabhängig von der gesondert geprüften Frage, wie Herr Rodbertus in den Besitz der Anschriften Zig-Tausender Genussrechtsinhaber gelangt ist, sprechen die ständigen Wechsel seiner Erscheinungsform - erst Genossenschaft, dann Aktiengesellschaft und nun seit wenigen Tagen eine sog. Arbeitsgemeinschaft - für sich. Die Unternehmensführung des Herrn Rodbertus hat bei den Gläubigern bisher Schäden in einer Größenordnung von mehr als einer halben Milliarde Euro verursacht. In diesem Zusammenhang lasse ich Schadensersatzansprüche gegen ihn prüfen, schwerpunktmäßig wegen unzureichend besicherter Darlehensvergaben, aber beispielsweise auch wegen des Erwerbs einer Cessna auf Firmenkosten für das von ihm privat betriebene Fallschirmspringen".


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl