06.06.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Aufsichtsrat um Aktionär Dr. Marx scheitert mit der Abberufung des Alleinvorstands

SKW: nach § 276a InsO notwendige Zustimmung zur Abberufung des Alleinvorstands nicht erteilt

Sachwalter erteilt weder die Zustimmung zu diesem Beschluss noch zur Entsendung von Aufsichtsrat Dr. Marx in den Vorstand


Der gerichtlich bestellte Sachwalter der in Insolvenz in Eigenverwaltung befindlichen SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, hat der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass er die nach § 276a Insolvenzordnung notwendige Zustimmung zur Abberufung des Alleinvorstands Dr. Kay Michel und zur Bestellung von Dr. Olaf Marx als Mitglied des Vorstands nicht erteilt. 

Dr. Marx hatte die Gesellschaft zuvor darüber informiert, dass der neu zusammengesetzte Aufsichtsrat unter seiner Führung beschlossen hatte, Dr. Kay Michel als Vorstandsmitglied der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG abzuberufen und Dr. Marx als Stellvertreter für Dr. Michel nach § 105 Abs. 2 AktG für ein Jahr als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft zu bestellen. Diese Beschlüsse entfalten nun keine Wirkung. 

Dr. Michel führt weiterhin als Alleinvorstand die Geschäfte der Gesellschaft. 

Zur Begründung teilte der Sachwalter mit, dass die angestrebten personellen Veränderungen im Vorstand für die Gläubiger im laufenden Insolvenzverfahren nachteilig seien. Darüber hinaus müsse mit Blick auf die möglichen Reaktionen von Kunden und anderen Geschäftspartnern eine drohende Gefährdung des Geschäftsbetriebs angenommen werden. Dr. Marx hatte öffentlich erklärt, die Rücknahme des Insolvenzplans anzustreben, bisher aber kein belastbares alternatives Konzept für die finanzielle Sanierung der SKW Holding vorgelegt. Der bei Gericht 2 eingereichte Plan sieht eine Befriedigungsquote von 100 % auf die Gläubigerforderungen sowie die Entschuldung und Fortführung der Gesellschaft unter einem neuen Eigentümer vor.


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl