Aufsichtsrat um Aktionär Dr. Marx scheitert mit der Abberufung des Alleinvorstands
Sachwalter erteilt weder die Zustimmung zu diesem Beschluss noch zur Entsendung von Aufsichtsrat Dr. Marx in den Vorstand
Der gerichtlich bestellte
Sachwalter der in Insolvenz in Eigenverwaltung befindlichen SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG, Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, hat
der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass er die nach § 276a
Insolvenzordnung notwendige Zustimmung zur Abberufung des
Alleinvorstands Dr. Kay Michel und zur Bestellung von Dr. Olaf Marx als
Mitglied des Vorstands nicht erteilt.
Dr. Marx hatte die
Gesellschaft zuvor darüber informiert, dass der neu zusammengesetzte
Aufsichtsrat unter seiner Führung beschlossen hatte, Dr. Kay Michel als
Vorstandsmitglied der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG abzuberufen und
Dr. Marx als Stellvertreter für Dr. Michel nach § 105 Abs. 2 AktG für
ein Jahr als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft zu bestellen. Diese
Beschlüsse entfalten nun keine Wirkung.
Dr. Michel führt weiterhin als Alleinvorstand die Geschäfte der Gesellschaft.
Zur
Begründung teilte der Sachwalter mit, dass die angestrebten personellen
Veränderungen im Vorstand für die Gläubiger im laufenden
Insolvenzverfahren nachteilig seien. Darüber hinaus müsse mit Blick auf
die möglichen Reaktionen von Kunden und anderen Geschäftspartnern eine
drohende Gefährdung des Geschäftsbetriebs angenommen werden. Dr. Marx
hatte öffentlich erklärt, die Rücknahme des Insolvenzplans anzustreben,
bisher aber kein belastbares alternatives Konzept für die finanzielle
Sanierung der SKW Holding vorgelegt. Der bei Gericht 2 eingereichte Plan
sieht eine Befriedigungsquote von 100 % auf die Gläubigerforderungen
sowie die Entschuldung und Fortführung der Gesellschaft unter einem
neuen Eigentümer vor.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.