Insolvenz SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
SKW legt in Abstimmung mit vorläufigem Sachwalter und vorläufigem Gläubigerausschuss Insolvenzplan vor
Der Vorstand der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG (ISIN DE000SKWM021) hat in Abstimmung mit dem
vorläufigen Sachwalter und dem vorläufigen Gläubigerausschuss einen
Insolvenzplan bei dem zuständigen Insolvenzgericht eingereicht, der ein Konzept
zur finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft vorsieht.
Dazu soll eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter alleiniger Beteiligung des bei weitem größten Gläubigers Speyside Equity Industrial Europe Luxembourg S.à.r.l., Luxemburg, vorgenommen werden. Geplant ist, Kreditforderungen in Höhe von nominal 35 Mio. Euro in 950.000 Aktien der Gesellschaft zu wandeln (Debt-to-Equity-Swap), womit der US-amerikanische Finanzinvestor 100 Prozent des künftigen Grundkapitals der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG halten würde.
Zuvor soll eine Herabsetzung des Grundkapitals auf Null erfolgen, die das Ausscheiden der bisherigen Aktionäre und ein Ende der Börsennotierung der Gesellschaft nach sich ziehen wird.
Der Insolvenzplan sieht darüber hinaus vor, die Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger der Gesellschaft vollständig zu befriedigen.
Die bei Speyside verbleibenden Kreditforderungen von rund 40 Mio.Euro sollen der SKW Gruppe langfristig als Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung der laufenden Geschäfte zur Verfügung gestellt werden, wobei die Rückführung am Liquiditätsbedarf der Gesellschaft ausgerichtet sein soll.
Die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und die SKW Gruppe werden nach Abschluss der Kapitalmaßnahmen wieder ein positives Eigenkapital und eine marktübliche Finanzverschuldung haben.
Die Gesellschaft rechnet mit einer zeitnahen Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Vorstand hatte am 27. September 2017 Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Nach der Eröffnung des Verfahrens wird der Plan in einer Gläubigerversammlung, die voraussichtlich Anfang 2018 stattfinden wird, zur Abstimmung gestellt. Im Falle eines positiven Votums ist dann noch die Bestätigung des Plans durch das Insolvenzgericht erforderlich.
Zudem hat der Vorstand im Einvernehmen mit dem vorläufigen Sachwalter die auf Verlangen der MCGM GmbH nebst weiteren Aktionären einberufene Hauptversammlung am 6. Dezember 2017 abgesagt. Grund ist, dass die auf der Tagesordnung stehenden Beschlussvorlagen nicht geeignet sind, die Gesellschaft zu sanieren und die Insolvenz der Gesellschaft zu beseitigen.
Dr. Kay Michel, Vorstand (CEO) der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG:
"Wir sind zuversichtlich, dass die noch abzuhaltende Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan zustimmen wird. Erfreulich ist zudem, dass die Geschäfte in den SKW-Tochtergesellschaften, die von der Insolvenz der Holding nicht berührt sind, unverändert ohne Einschränkungen weiterlaufen."
Dr. Christian Gerloff (Gerloff Liebler Rechtsanwälte, München), vorläufiger Sachwalter: "Der im Insolvenzplan vorgesehene Debt-to-Equity-Swap ist nach heutigem Stand die einzig realistische Möglichkeit, SKW umfassend und nachhaltig zu entschulden und damit den Weiterbestand der Gesellschaft zu ermöglichen. Auch für die Insolvenzgläubiger ist der beabsichtigte Insolvenzplan von Vorteil. Denn ohne diesen Plan wäre eine Vollbefriedigung für die Insolvenzgläubiger nicht möglich."
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