21.05.2021 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Auszahlungen an rund 54.000 P&R Gläubiger angelaufen

Insolvenzverwalter der P&R zahlt ersten Abschlag aus

Erste Abschlagsverteilung im Umfang von über 200 Millionen Euro - nächste Zahlung bereits bis Mitte 2022 geplant


In den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften werden nun die ersten Zahlungen an die insgesamt rund 54.000 Gläubiger geleistet, deren Forderungen festgestellt sind. Diese erste Abschlagsverteilung hat ein Gesamtvolumen von über 200 Millionen Euro. Die Gläubiger werden dabei vom Insolvenzverwalter in den nächsten Tagen direkt schriftlich über die Auszahlung und deren Höhe bezogen auf ihre individuell festgestellte Forderung informiert.


„Abschlagsverteilungen dieser Größenordnung mit insgesamt über 74.000 Einzelzahlungen sind sehr aufwendig und machen nur Sinn, wenn ausreichend Erträge erwirtschaftet worden sind, was nunmehr der Fall ist. Die Abschlagsverteilung setzt zudem voraus, dass die Gläubigerversammlungen der Aufteilung der Erlöse zwischen den vier P&R-Gesellschaften zugestimmt haben. Zudem wurden so viele Forderungsanmeldungen wie möglich bearbeitet, damit möglichst viele Gläubiger an der Abschlagsverteilung teilnehmen können, was ebenfalls, gerade bei Erbfällen, die es leider häufig gibt, sehr zeitaufwendig war. Umso mehr freut es mich deshalb, dass wir jetzt - weniger als drei Jahre nach Eröffnung der Insolvenzverfahren - schon die ersten Abschlagsverteilungen vornehmen können. Die nächste Zahlung kann aller Voraussicht nach dann bis Mitte 2022 geleistet werden“, so Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé.


Die Durchführung der ersten Abschlagsverteilungen erfolgt im Fall P&R zu einem außergewöhnlich frühen Zeitpunkt für Verfahren dieser Größenordnung und Komplexität. In der Regel kann in einem Insolvenzverfahren eine Ausschüttung an die Gläubiger erst stattfinden, wenn die gesamte Masse verwertet ist. Ausnahmsweise erlaubt die Insolvenzordnung unter bestimmten engen Voraussetzungen jedoch eine vorzeitige Ausschüttung eines Teilbetrags an die Gläubiger, eine sogenannte „Abschlagsverteilung“.


Im Fall P&R mussten dafür zunächst die Verwertung der vorhandenen Container stabilisiert und die Erlöse für die Gläubiger gesichert werden. Darüber hinaus musste eine rechtssichere Regelung für die Erlösverteilung gefunden werden, die zu einer Gleichbehandlung der Gläubiger führt. Dies konnte coronabedingt nur in einem aufwendigen und langwierigen schriftlichen Verfahren erfolgen, statt wie üblich in einer Präsenz-Gläubigerversammlung. Zudem mussten Daten und Adressen der Gläubiger abgeglichen bzw. aktualisiert werden. Dabei steht in einigen Fällen die Rücksendung etwa von Bestätigungen der Bankverbindung immer noch aus.


„Wir wollen natürlich möglichst alle Forderungen von Gläubigern bei den Abschlagsverteilungen berücksichtigen und bitten deshalb in den noch offenen Fällen um eine schnelle Übermittlung der notwendigen Daten, damit wir auch diese zügig abschließen können. Auch ein Abschluss des vorgeschlagenen Vergleichs, der zu einer raschen und unkomplizierten Forderungsfeststellung führt, ist weiterhin möglich“, betont Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé. Der Zahllauf für die Abschlagsverteilung beginnt ab dem 20. Mai 2021 und soll auch in den noch offenen Fällen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.


Anleger, die bislang keine Hemmungsvereinbarung unterzeichnet haben, werden nochmals angeschrieben

Der Insolvenzverwalter wird in den nächsten Tagen die Anleger, die bislang noch keine Hemmungsvereinbarung unterzeichnet haben, nochmals anschreiben. Das betrifft vor allem Anleger, die ihre Gelder - letztlich „auf Kosten“ der Anleger, die heute noch Gläubiger sind - vor der Insolvenz vollständig zurückerhalten haben. Denn bei dieser Anlegergruppe fehlen noch zahlreiche Hemmungsvereinbarungen, während die Anleger, die heute noch Gläubiger sind, nahezu einhellig verstanden haben, dass der Abschluss der Hemmungsvereinbarung in ihrem Interesse liegt und diese akzeptiert haben. Diese bereits ab August 2019 vom Insolvenzverwalter verschickte Hemmungsvereinbarung soll vor allem die Verjährung von möglichen Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters hemmen, betrifft aber auch denkbare Ansprüche der Anleger gegen die Gesellschaften.


Die Frage der Anfechtbarkeit wird derzeit durch die Gerichte in repräsentativen Fällen geklärt. Eine solche Klärung ist nicht bis zum 31.12.2021, dem Termin für die gesetzliche Verjährung der Anfechtungsansprüche, möglich. Liegt keine Hemmungsvereinbarung vor, muss und wird der Insolvenzverwalter vor Ablauf der Verjährungsfrist Maßnahmen gegen die Anleger ergreifen (Mahnbescheid, Klageerhebung), um die Gesamtgläubigerinteressen zu wahren. Das ist in den Fällen, in denen eine Hemmungsvereinbarung vorliegt, zunächst nicht notwendig und spart für alle Beteiligten Kosten und Aufwand.


Informationen zur Abschlagsverteilung, zu den weiteren Schritten in den Insolvenzverfahren sowie zu relevanten aktuellen Entwicklungen können die Gläubiger auf der eigens eingerichteten Info-Seite unter www.frachtcontainer-inso.de im Internet sowie im Gläubiger-Informations-System (GIS) der Kanzlei (www.jaffe-rae.de) finden.

 


Weitere Informationen:

Dr. jur. Michael Jaffé zählt zu den erfahrensten und renommiertesten Insolvenzverwaltern Deutschlands. Er wird seit über zwei Jahrzehnten regelmäßig von den Gerichten in schwierigen und großen Insolvenzfällen bestellt, in denen es darum geht, das Vermögen für die Gläubiger zu sichern und bestmöglich zu verwerten. Eine besondere Expertise liegt dabei auf mehrstufigen Konzerninsolvenzverfahren und Verfahren mit grenzüberschreitenden Sachverhalten oder schwierig zu verwertenden Vermögensgegenständen. Zu den national und international bekanntesten Insolvenzverfahren von Dr. jur. Michael Jaffé zählen der Medienkonzern KirchMedia des verstorbenen Dr. Leo Kirch, der vormals weltweit tätige Speicherchip-Hersteller Qimonda sowie die deutschen Tochtergesellschaften der Petroplus-Gruppe. Darüber hinaus gelang es ihm, unter anderem die Sanierung des Wohnwagen-Produzenten Knaus Tabbert, der Grob Aerospace sowie der Cinterion Wireless Modules Holding GmbH erfolgreich abzuschließen.

Als Insolvenzverwalter der Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft, einer Holdinggesellschaft für Beteiligungen der Stadt Gera zur Daseinsfürsorge, fand er für alle Betriebe eine dauerhafte Lösung. Als Insolvenzverwalter der insolventen Fondsgesellschaft NARAT GmbH & Co. KG veräußerte Dr. jur. Michael Jaffé eines der größten Gewerbeimmobilien-Portfolios in Nordrhein-Westfalen. Im Insolvenzverfahren der DCM Deutsche Capital Management (DCM AG), mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 4,7 Mrd. Euro ein führender Anbieter von geschlossen Fonds in Deutschland, arbeitete er die komplexen Strukturen auf und verwertete erfolgreich die Beteiligungen. Er ist darüber hinaus Insolvenzverwalter der Pro Health AG, der Phoenix Solar AG und der Dero Bank AG. Das Amtsgericht München bestimmte ihn Ende August 2020 auch zum Insolvenzverwalter über das Vermögen des ehemaligen DAX-Konzerns Wirecard AG sowie der Wirecard Technologies GmbH, der Wirecard Issuing Technologies GmbH, der Wirecard Service Technologies GmbH, der Wirecard Acceptance Technologies GmbH, der Wirecard Sales International Holding GmbH sowie der Wirecard Global Sales GmbH.

Als Insolvenzverwalter von drei deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften verwertet er im Rahmen einer komplexen grenzüberschreitenden Struktur die weltweite Containerflotte mit dem Ziel, die Schäden für die rund 54.000 Anleger zu minimieren, die über 3 Milliarden Euro zu den Insolvenztabellen angemeldet haben.

Die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist seit mehr als zwei Jahrzehnten eine der führenden Kanzleien auf den Gebieten Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht sowie Sanierung (nach dem ESUG), insbesondere in komplexen und grenzüberschreitenden Verfahren. Eine wichtige Grundlage dafür ist die regelmäßig gerade bei komplexen Verfahren gefragte langjährige Erfahrung, Kompetenz und Unabhängigkeit. Nicht zuletzt deshalb genießt die Kanzlei seit Jahrzehnten das Vertrauen von Gerichten und Gläubigern gerade in schwierigen Verfahren, in denen widerstreitende Interessen der Beteiligten bestehen. Die Kanzlei kann mit ihrer eigenen leistungsstarken und über Jahren gewachsenen Struktur Verfahren jeder Größenordnung im Interesse der Gläubiger begleiten.


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