26.11.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Prüfungstermine bei insolventen deutschen P&R Gesellschaften

P&R: Weiterer Prüfungstermin für angemeldete Insolvenzforderungen

Umsetzung der Vergleichsvereinbarungen in ersten Prüfungsterminen bei insolventen deutschen P&R Gesellschaften - Forderungsprüfung noch nicht abgeschlossen: Weiterer Termin im Juni 2020


In den Insolvenzverfahren über das Vermögen der deutschen P&R Containervertriebsgesellschaften haben am Amtsgericht München Prüfungstermine für die angemeldeten Forderungen stattgefunden. Dabei konnten über alle Verfahren hinweg rund 80.000 Forderungen der Anleger geprüft und festgestellt werden.


„Diese Zahl ist jedoch nur eine Momentaufnahme. Es liegen uns weitere Vergleichsvereinbarungen vor, die noch erfasst und geprüft werden müssen. Darüber hinaus werden wir bis Ende des Jahres voraussichtlich nochmals insgesamt 1.500 Vereinbarungen an Anleger verschicken, die bislang - etwa in Erbfällen - noch nicht versandt werden konnten. Auch im kommenden Jahr werden weiter Vereinbarungen erstellt werden“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.


In den nun durchgeführten Prüfungsterminen wurden die Forderungen derjenigen Gläubiger geprüft, die rechtzeitig eine ordnungsgemäß unterzeichnete Vergleichsvereinbarung eingereicht hatten. Diese können das Prüfungsergebnis für ihre eigene Forderung voraussichtlich ab Mitte Dezember mit der ihnen mitgeteilten PIN-Nummer im Gläubiger-Informations-System (GIS) auf der Homepage der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter (www.jaffe-rae.de/GIS) abfragen. Nur falls eine Forderung ganz oder teilweise bestritten wird, würde der jeweilige Gläubiger entsprechend per Anschreiben vom Insolvenzgericht informiert.


Für die noch offenen Fälle und die bislang noch nicht eingereichten oder verarbeiteten Vergleichsvereinbarungen wurden die Prüfungstermine vom Amtsgericht München auf den 18. Juni 2020 vertagt.


„Unser Ziel ist es, bis zu diesem Stichtag nach Möglichkeit die Bearbeitung aller noch fehlenden Vergleichsvereinbarungen und deren Umsetzung abgeschlossen zu haben. Auf dieser Basis können dann die ersten Abschlagsverteilungen für die bis dahin zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen durchgeführt werden, so dass es im Interesse der Gläubiger liegt, die noch fehlenden Vergleichsvereinbarungen zeitnah zurückzusenden“, betonte Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.


Die Feststellung der angemeldeten Forderung ist eine entscheidende Voraussetzung für eine Teilnahme an Abschlagsverteilungen. Die ersten Abschlagsverteilungen sind weiterhin für das kommende Jahr avisiert.


Das Ziel der Insolvenzverwalter ist es weiterhin, bei einer planmäßigen Verwertung der vorhandenen Container in den kommenden Jahren Verwertungserlöse von insgesamt über einer Milliarde Euro erwirtschaften und dann auch in mehreren Abschlagsverteilungen an die Gläubiger verteilen zu können. Zwar könne angesichts der ungewissen weltwirtschaftlichen Entwicklung niemand die genaue Höhe der Erlöse garantieren, allein bis Ende 2019 werde man jedoch bereits mehr als 250 Millionen Euro realisiert haben. 


Über die weiteren Schritte in den Insolvenzverfahren und relevante aktuelle Entwicklungen werden die Gläubiger über Pressemitteilungen sowie die dafür eingerichtete Webseite www.frachtcontainer-inso.de informiert. Dort finden sich auch Erläuterungen zu einzelnen Themen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 



Weitere Informationen

Dr. Michael Jaffé zählt zu den erfahrensten und renommiertesten Insolvenzverwaltern Deutschlands. Er wird seit über zwei Jahrzehnten regelmäßig von den Gerichten in schwierigen und großen Insolvenzfällen bestellt, in denen es darum geht, das Vermögen für die Gläubiger zu sichern und bestmöglich zu verwerten.  Zu den national und international bekanntesten Insolvenzverfahren von Dr. Jaffé zählen der Medienkonzern KirchMedia des verstorbenen Dr. Leo Kirch, der vormals weltweit tätige Speicherchip-Hersteller Qimonda sowie die deutschen Tochtergesellschaften der Petroplus-Gruppe, des ehedem größten unabhängigen Raffineriebetreibers in Europa. Darüber hinaus gelang es ihm unter anderen die Sanierung des Wohnwagen-Produzenten Knaus Tabbert, der Grob Aerospace sowie der Cinterion Wireless Modules Holding GmbH erfolgreich abzuschließen.


Als Insolvenzverwalter der Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft, einer Holdinggesellschaft für Beteiligungen der Stadt Gera, die mit der Daseinsvorsorge für rund 200.000 Menschen befasst waren, konnte er die Betriebe nach dem Insolvenzantrag schnell stabilisieren und in der Folge ohne Einschränkungen fortführen. Zwischenzeitlich wurde für alle Beteiligungen eine dauerhafte Fortführungslösung realisiert. Als Insolvenzverwalter der insolventen Fondsgesellschaft NARAT GmbH & Co. KG veräußerte Dr. jur. Michael Jaffé eines der größten Gewerbeimmobilien-Portfolios in Nordrhein-Westfalen. Er ist darüber hinaus als Insolvenzverwalter für die ProHealth AG, die Phoenix Solar AG und die Dero Bank AG bestellt.


Die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist seit mehr als zwei Jahrzehnten eine der führenden Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht, insbesondere in komplexen und grenzüberschreitenden Verfahren. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird, Arbeitsplätze erhalten und zugleich die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden, und zwar sowohl innerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens als auch im Rahmen von Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren. Die Anwälte der Kanzlei werden regelmäßig in schwierigen Verfahren als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt; ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.


Bild: © g-point

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