09.04.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzverfahren P&R

Insolvenzverfahren P&R

Insolvenzverfahren P&R: Containervermietung und -verwertung durch Corona-Krise bislang nicht beeinträchtigt - Forderungsprüfung soll bis zum Herbst abgeschlossen sein


Die Vermietung und Verwertung der Container im Zuge der Insolvenzverfahren der deutschen P&R Containervertriebsgesellschaften sind bislang durch die Corona-Krise nicht beeinträchtigt.


„Uns erreichen verständlicherweise eine Vielzahl von Anfragen der Anleger, die sich Sorgen machen, ob die Containerverwertung durch die Krise beeinträchtigt wird. Wir haben dieses Thema im ersten Quartal 2020 intensiv begleitet und konnten so sicherstellen, dass die Containerverwertung nicht beeinträchtigt wurde. Insbesondere gab es bislang keine negativen Auswirkungen auf die Nachfrageseite. Es kam im Gegenteil eher zu einer erhöhten Nachfrage nach Containern, weil sich gleichzeitig das Angebot verringerte, auch weil Neucontainer in China herstellt werden und dort die Produktion teilweise komplett heruntergefahren war. Auch die Mieten konnten bislang planmäßig eingezogen werden. Es gab bislang keine Ausfälle und keine Verzögerungen. Ob dies so bleibt, kann natürlich niemand garantieren. An unserem Ziel, aus dem Containerportfolio Erlöse von über 1 Milliarde Euro für die Gläubiger zu erwirtschaften, hat sich nichts geändert“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.


Es wurden frühzeitig alle Vorkehrungen dafür getroffen, dass die Funktionsfähigkeit des Abwicklungsteams ebenso wie der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter sichergestellt und weiterhin gewährleistet ist. Bis Ende März 2020 wurden aus der planmäßigen Verwertung der vorhandenen Container rund 325 Millionen Euro realisiert.


Die Insolvenzverwalter streben weiterhin an, die ersten Abschlagsverteilungen in den verschiedenen Insolvenzverfahren noch im laufenden Jahr auf den Weg zu bringen, auch wenn hierfür noch umfangreiche Vorbereitungsarbeiten notwendig sind. Dies gilt etwa in Bezug auf die Verteilung der Gelder zwischen den Insolvenzverfahren, es müssen aber auch formale Punkte wie die Bankverbindungen der rund 54.000 Gläubiger noch einmal überprüft werden.


Gläubiger können nur an einer Abschlagsverteilung teilnehmen, wenn ihre Forderung geprüft und festgestellt ist. Dies setzt weiterhin den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung voraus, denn nur auf der Basis der darin enthaltenen Erklärungen kann eine Forderungsfeststellung erfolgen.


Derzeit arbeiten die Rechtsanwälte der Kanzlei ebenso wie das Abwicklungsteam intensiv daran, die letzten Vergleichsvereinbarungen in den noch offenen Fällen (meist Erbfälle) bis zum Sommer erstellen und verschicken zu können. Die Gläubiger werden gebeten, die ihnen gestellten Rückfragen möglichst rasch zu beantworten und auch die Vergleichsvereinbarungen möglichst zeitnah zurückzuschicken, damit sie keine Nachteile erleiden und im schlimmsten Fall an der ersten Abschlagsverteilung nicht teilnehmen können.


Der Rücklauf der bislang versandten Vergleichsvereinbarungen ist weiter äußerst positiv. In fortgesetzten gerichtlichen Prüfungsterminen konnten über alle Verfahren hinweg rund 80.000 Forderungen der Anleger geprüft und festgestellt werden.


Für die noch offenen Fälle und die bislang noch nicht eingereichten Vergleichsvereinbarungen wurden vom Amtsgericht München die Prüfungstermine auf den 18.06.2020 vertagt. In diesem Termin werden erneut mehrere tausend Forderungen festgestellt werden können. Mit einer weiteren Vertagung in den Herbst ist angesichts der hohen Zahl von Forderungsanmeldungen zu rechnen.


Gläubiger können das Prüfungsergebnis für ihre eigene Forderung mit der ihnen in den Anschreiben des Insolvenzverwalters zur Forderungsanmeldung oder zum Vergleich mitgeteilten PIN-Nummer im Gläubiger-Informations-System (GIS) auf der Homepage der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter (www.jaffe-rae.de/GIS) abfragen. Nur falls eine Forderung ganz oder teilweise bestritten wird, würde der jeweilige Gläubiger entsprechend per Anschreiben vom Insolvenzgericht informiert.


Über die weiteren Schritte in den Insolvenzverfahren und relevante aktuelle Entwicklungen werden die Gläubiger über Pressemitteilungen sowie die dafür eingerichtete Webseite www.frachtcontainer-inso.de informiert. Dort finden sich auch aktualisierte Erläuterungen zu einzelnen Themen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.


Bild: © g-point

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