17.01.2017 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BaFin News: Netting-Klauseln

Netting verstieß gegen Vorgaben des § 104 insO

Rechtssicherheit für Rahmenverträge über Finanztermingeschäfte


Am 9. Juni 2016 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) übliche Klauseln in Rahmenverträgen über Finanztermingeschäfte teilweise für unwirksam, weil sie aus seiner Sicht gegen Vorgaben des § 104 der
Insolvenzordnung (InsO) verstießen.

Innerhalb weniger Monate hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für solche "Netting-Klauseln" nun in einem Änderungsgesetz neu geregelt. Die Neuregelung ist auch für die aufsichtsrechtliche Anerkennung derartiger Vereinbarungen von Bedeutung.


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