Beate Uhse AG hat Insolvenzplan eingereicht
Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN DE0007551400, WKN 755140) gibt bekannt, dass im laufenden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der Vorstand der Beate Uhse AG mit Zustimmung des Sachwalters beim Amtsgericht Flensburg einen Insolvenzplan eingereicht hat.
Der Insolvenzplan ist Teil der notwendigen Restrukturierung des gesamten Beate
Uhse Konzerns, deren Muttergesellschaft die Beate Uhse AG ist. Durch den
Insolvenzplan soll für die Gläubiger der Beate Uhse AG eine im Verhältnis zur
Regelabwicklung des Insolvenzverfahrens erhöhte Befriedigung sowie für die
Beate Uhse Gruppe eine umfassende Sanierung erreicht werden. Im Fall der
Nichtannahme des Insolvenzplans ist von einer Zerschlagung der Schuldnerin und
damit der gesamten Beate Uhse-Gruppe auszugehen.
Der vorliegende Insolvenzplan sieht hingegen eine Sanierung der Gruppe vor mit
dem Ziel, den lebensfähigen Teil der Gruppe und damit auch die Arbeitsplätze zu
erhalten und eine höhere Quotenzahlung an die Gläubiger zu ermöglichen als im
Falle der Zerschlagung. Im Rahmen der Sanierung ist die Gründung einer neuen
Tochtergesellschaft ("NewCo") und die Übertragung der werthaltigen
Assets der Beate Uhse AG auf diese Gesellschaft geplant. Aus steuerlichen
Gründen scheidet hingegen ein Erhalt der Schuldnerin durch einen Teilverzicht
der Gläubiger und/oder einen Debt-Equity-Swap aus.
Der Insolvenzplan sieht vor, dass sich ein Investor an der "NewCo" im
Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um bis zu EUR 1.350.000,00 gegen
Ausgabe von bis zu 1.350.000 Geschäftsanteilen im Nennbetrag von jeweils EUR
1,00 gegen Zahlung einer Einlage in Höhe von EUR 1,00 je Geschäftsanteil
beteiligt. Zur Zeichnung ist ausschließlich der Investor zugelassen. Mit dem
Kaufpreis aus der Veräußerung der Assets der Beate Uhse AG an die
"NewCo" sowie den Erlösen aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen
sollen die Verfahrenskosten, die weiteren Masseverbindlichkeiten und eine erste
Insolvenzdividende für die Gläubiger bezahlt werden. Die Beate Uhse AG wird
nach Umsetzung der Regelungen dieses Insolvenzplanes als Gesellschaft
liquidiert. Damit einher geht ein Verlust der Börsenzulassung und ein
vollständiges Untergehen der Anteilsrechte der Aktionäre durch die Liquidation
der Schuldnerin. Aus heutiger Sicht ergibt der verbleibende Vermögensteil bei
Umsetzung des Insolvenzplans eine mögliche Quote von 1,87% für die Gläubiger
der Beate Uhse AG.
Den Anleihegläubigern wird im Rahmen des Insolvenzplans angeboten, gegen den
Verzicht auf die Insolvenzdividende, ein Bezugsrecht an einer zweiten
Kapitalerhöhung der neuen Gesellschaft zu erhalten und gegen zu zahlende Barmittel
neue Geschäftsanteile an dieser Gesellschaft zu erwerben. Zur Zeichnung diese
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um bis zu EUR 450.000,00 werden
ausschließlich die Anleihegläubiger zugelassen.
Für jede Teilschuldverschreibung im Nennwert von EUR 1.000,00 werden
Bezugsrechte zur Zeichnung von 15 Geschäftsanteilen im Nennbetrag von je EUR
1,00 eingeräumt. Die Höhe des Agios ist von der Gesellschafterversammlung noch
festzulegen.
Der Gläubigerversammlung der Beate Uhse AG soll am 04.04.2018 über den vorgelegten
Insolvenzplan beschließen. Der Insolvenzplan wird unter verschiedenen
aufschiebenden Bedingungen stehen. Eine der Bedingungen wird sein, dass auch in
dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beate Uhse Netherlands B.V. ein
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wird. Im Anschluss muss der Insolvenzplan
in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beate Uhse AG durch das
Amtsgericht rechtskräftig bestätigt werden.
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