Behrens AG: mögliche Restrukturierung der Anleihen und Kapitalmaßnahmen
Konzept für mögliche Restrukturierung der Anleihen und Kapitalmaßnahmen parallel zum laufenden M&A Prozess
Die Joh. Friedrich Behrens AG hat auf Basis vorläufiger Erkenntnisse aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren im Rahmen von Gesprächen Teile eines möglichen Restrukturierungskonzepts mit den Beteiligten abgestimmt. Die Gesellschaft prüft derzeit alle Optionen für eine finanzielle Restrukturierung vor dem Hintergrund, dass der Insolvenzantrag für die Behrens AG nur gestellt wurde, da die am 11. November 2020 fällige Anleihe 2015/2020 nicht zurück gezahlt werden konnte. Neben dem laufenden M&A Prozess wurden daher auch andere Optionen geprüft.
In diesem Rahmen erfolgte nunmehr auf Basis eines Vorschlags von dem Anleihegroßgläubiger Herrn Markus Pfitzke und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem bisherigen Verfahrensstand eine Grundverständigung über wesentliche Eckpunkte einer finanziellen Restrukturierung als eine denkbare Option für die weitere Entwicklung.
Die Eckpunkte des möglichen Konzepts für die Fortführung umfassen neben einem Kapitalschnitt der Aktie (ISIN DE0005198907) und einer anschließenden Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht für die Altaktionäre vor allem eine Restrukturierung der Anleihen 2015/2020 (ISIN DE000A161Y52) sowie 2019/2024 (ISIN DE000A2TSEB6) in Form der Gewährung einer neuen Anleihe sowie eines Rechts auf einen Debt-to-Equity-Swap. Die Anleihen 2015/2020 sowie 2019/2024 und die entsprechenden Zinsforderungen sollen gegen Erwerbsrechte auf Aktien sowie auf eine neue Anleihe in Höhe von 50 % des Nennwerts der alten Anleihen mit angepassten Anleihebedingungen, wie z.B. einer verlängerten Laufzeit, eingebracht werden. Die bisherigen Anleihegläubiger der Joh. Friedrich Behrens AG bleiben damit nicht nur Anleihegläubiger, sondern können zukünftig auch als wesentliche Aktionäre Mitinhaber des Unternehmens werden und an der Wertsteigerung des Unternehmens partizipieren. Die bisherigen Aktionäre würden voraussichtlich nach einer substanziellen Kapitalherabsetzung einen Minderheitenanteil an der Gesellschaft behalten. Einzelheiten hierzu sowie zu den weiteren Kapitalmaßnahmen sind noch Gegenstand der Prüfung und Verhandlung. Die Gesellschaft hat sich in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter und dem vorläufigen Gläubigerausschuss sowie wesentlichen Anleihegläubigern und dem Großaktionär entschlossen, diese wirtschaftlichen Eckpunkte als Basis für eine Handlungsoption weiter zu verfolgen.
Von dem Konzept soll Gebrauch gemacht werden, sofern sich aus dem parallel laufenden M&A-Prozess für die Gläubiger kein befriedigendes Angebot ergeben sollte.
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