09.03.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Bundeskartellamt erlaubt Krankenhausfusion im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt

 Insolventes Klinikum Burgenlandkreis hat neuen Träger

Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der Klinikum Burgenlandkreis GmbH, Naumburg/Saale, durch die private SRH Kliniken GmbH, Heidelberg, in der ersten Prüfungsphase kurzfristig freigegeben.


Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Auch im Gesundheitswesen hat der Wettbewerb zwischen den Anbietern eine wichtige Funktion. Mit der Fusionskontrolle prüfen wir, ob den Patienten vor Ort auch nach dem Zusammenschluss zweier Krankenhäuser hinreichende Alternativen zur Verfügung stehen. Durch den Wettbewerb untereinander müssen sich Krankenhäuser um die Patienten bemühen und haben Anreize, in Qualität und Innovation zu investieren. Das sichert die Behandlungsqualität zum Wohle der Patienten. Wettbewerbsschutz unterstützt somit die gesundheitspolitischen Ziele im Krankenhauswesen."

 

Das Klinikum Burgenlandkreis betreibt zwei Allgemeinkrankenhäuser in Naumburg/Saale und in Zeitz mit insgesamt rund 750 Betten sowie medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit sieben Praxisstandorten. Seit September 2019 befindet sich die Gesellschaft im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Die SRH Kliniken betreibt in Gera das SRH Wald-Klinikum Gera mit zusammen rund 1.000 Betten sowie einer MVZ-Gesellschaft. Die SRH-Gruppe ist ein großer privater Krankenhausträger in Deutschland, der in den Bundesländern Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen-Anhalt zehn Akutkrankenhäuser und sechs Rehaklinken sowie zahlreiche MVZ betreibt.

 

Der Zusammenschluss betrifft die Regionen Naumburg, Weißenfels/Zeitz und Gera. In den Gebieten Naumburg und Weißenfels/Zeitz hat das Klinikum Burgenlandkreis eine weit führende Stellung mit hohen Marktanteilen und einem großen Vorsprung vor den anderen Krankenhausträgern. Im Gebiet Gera liegt die deutlich führende Stellung hingegen bei SRH Klinikum. Das Vorhaben konnte dennoch freigegeben werden, da in den betroffenen Regionen auch nach der Fusion andere wichtige Wettbewerber wie das Universitätsklinikum Jena oder die Asklepios Klinik Weißenfels vorhanden sein werden. Untereinander sind die Zusammenschlussparteien jeweils nur nachrangige Konkurrenten.

 

Hintergrund - Fusionskontrolle bei Krankenhäusern:

Krankenhäuser sind unabhängig von ihrer Trägerschaft unternehmerisch tätig und stehen untereinander im Wettbewerb. Aufgrund der engen gesetzlichen Vorgaben existiert in diesem Bereich kaum Preiswettbewerb. Ziel der Fusionskontrolle ist es darum in erster Linie, den Wettbewerb um die Qualität der Versorgung der Patienten zu erhalten. Entscheidend dabei ist, dass den Patienten vor Ort hinreichende Auswahlalternativen zur Verfügung stehen.

In den vergangenen Jahren mussten trotz des fortschreitenden Konzentrationsprozesses im Krankenhausbereich nur sehr wenige Vorhaben vom Bundeskartellamt untersagt werden. Zwischen 2003 und Ende 2019 wurden von insgesamt 314 geprüften Transaktionen lediglich sieben untersagt. Zwei Fälle wurden im Hauptprüfverfahren nach Bedenken des Amtes zurückgenommen. In vielen Fällen fand vor der formellen Anmeldung eine informelle Vorprüfung durch das Bundeskartellamt statt. Seit 2011 wurde in acht Fällen, nachdem das Amt vorläufige wettbewerbliche Bedenken signalisiert hatte, das jeweilige Vorhaben nicht angemeldet.


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